23.03.2015 - 17.6 Bebauungsplan Nr. 718 - Genter Straße -Aufstell...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss

Rat der Stadt - mit Beteiligung des OB - fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

"Der Rat der Stadt beschließt,

 

a)              die Aufstellung eines Bebauungsplans für das im Plan des Bereichs 5-1 - Stadtplanung -, vom 23.02.2015 umrandete und unter Punkt 1 der Begründung beschriebene Gebiet (Bebauungsplan Nr. 718);

 

Gesetzliche Grundlage:              § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20.11.2014 (BGBl. I, S. 1748).

 

b)              die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung (14tägige Darlegung der Planung ohne Bürgerversammlung).

 

Gesetzliche Grundlage:              § 3 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit Ziffer 3.2 der vom Rat beschlossenen „Verfahrensgrundsätze für die vorgezogene Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung“ der Stadt Oberhausen vom 18.05.1987 (Planung von nicht erheblicher Bedeutung)."

 

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Anlagen zur Vorlage