23.03.2015 - 5 Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Oberhausen

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

OB Wehling weist darauf hin, dass in der Sitzung der Bezirksvertretung Osterfeld die CDU bei der Anhörung zum Ortsrecht folgende Anmerkung vorgetragen hat:

 

              Die Bemerkungen in der Synopse zu § 9, Abs. 2 der Bez.V. Richtlinien (alt) enthalten den Verweis auf § 8 Abs. 1 der Hauptsatzung. Richtig ist der Verweis auf § 8 Abs. 2 der Hauptsatzung.

 

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Beschluss

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

              "Der Rat beschließt die als Anlage 2 beigefügte Hauptsatzung der Stadt               Oberhausen."

 

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Anlagen zur Vorlage