09.02.2015 - 2 Einführung und Verpflichtung eines neuen Ratsmi...

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Beratung

OB Wehling begrüßt heute zum ersten Mal als neues Ratsmitglied Herrn Bennewa.

Gemäß § 67 Abs. 3 GO NRW wird Herr Bennewa nun von OB Wehling eingeführt und zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben verpflichtet.

 

Nach dem Verlesen der Verpflichtungsformel wurde die Verpflichtung durch Herrn Bennewa per Handschlag bekräftigt.

 

OB Wehling wünscht Herrn Bennewa für die Ausübung seines Amtes, in das er nun hiermit offiziell eingeführt worden ist, alles Gute und besten Erfolg.