09.02.2015 - 4 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung ge...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

"Der Rat der Stadt Oberhausen genehmigt folgende am 18.12.2014 und 06.01.2015 von Herrn Oberbürgermeister Wehling und dem Ratsmitglied Frau Müthing gemäß § 60 (1) GO NRW getroffene Dringlichkeitsentscheidung.

 

Der Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen im Produktbereich 01 - Innere Verwaltung/Produktgruppe 0109 - Finanzmanagement und Rechnungswesen, wird wie folgt zugestimmt:

 

Auftrag                         Bezeichnung              Sachkonto          Bezeichnung                          Betrag/EUR

110001090100   Allgem.Finanz-u.         543115           FL Postaufwendungen                         15.002  EUR             

                           Haushaltsange-           543188           FL Beschaffungswesen              146.008 EUR

                           legenheiten                                                                                     161.010 EUR

 

 

 

Deckungsvorschlag:

 

Einsparung in entsprechender Höhe im Rahmen der Gesamtaufwendungen OGM GmbH unter Berücksichtigung der HSP-Maßnahme 135 D."

 

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?SILFDNR=2451&TOLFDNR=95674&selfaction=print