09.02.2015 - 16 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung; h...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

"Der Rat der Stadt genehmigt folgende am 06.01.2015 von Herrn Apostolos Tsalastras als Vertretung von Herrn Oberbürgermeister Klaus Wehling und dem Ratsmitglied Frau Christa Müthing gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW getroffene Dringlichkeitsentscheidung:

 

„Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, treffen der allgemeine Vertreter des Oberbürgermeisters und das Ratsmitglied Christa Müthing nach § 60 Abs.1 Satz 2 GO NRW folgende Entscheidung:

 

Der Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen in den Produktbereichen 05 Soziale Leistungen und 06 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe im Deckungsring Fremdleistungen Bereich 3-2 - Produktgruppen

-                            PN0502 Leistungen nach SGB XII

-              0503 Hilfen für Asylbewerber, Flüchtlinge und Obdachlose

-              0504 Hilfen für ältere Menschen, Schwerbehinderte und Pflegebedürftige

-              0603 Kinder, Jugendliche und Familien

-              0604 Erzieherische Jugendhilfe, Jugendsozialarbeit und Prävention

wird wie folgt zugestimmt:

 

Sachkonto 543188 FL Beschaffungswesen                            263.730 Euro

Sachkonto 543115 FL Postaufwendungen                                6.700 Euro

                                                                                                  270.430 Euro

 

Deckungsvorschlag:

Einsparung in entsprechender Höhe im Rahmen der Gesamtaufwendungen OGM GmbH unter Berücksichtigung der HSP-Maßnahme 135 D."

 

 

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?SILFDNR=2451&TOLFDNR=95673&selfaction=print