09.02.2015 - 20.7 Antrag der SPD-Fraktion, der Fraktion DIE GRÜNE...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Beratung

Stadtv. Runkler erläutert den Antrag der Koalition. Mit dem Prüfauftrag an die Verwaltung, dass künftig Privatleute auf ihrem Grundstück Bäume fällen können ohne vorher einen Antrag zu stellen, soll der Stellenwert des Stadtgrüns gestärkt werden. Die Menschen in Oberhausen gehen nach seiner Auffassung sehr verantwortlich mit dem Thema „Grün" um. Das zeigt die Erfahrung der letzten Jahre. Für Misstrauen gibt es keine Begründung. Zudem solle ein verstärkter Akzent auf den Erhalt schützenswerter Bäume gelegt werden. Dazu gehört auch, dass ein wirksamer Baumschutz im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren sowie bei Wohnanlagen etwa von Genossenschaften und Unternehmen, ermöglicht werden soll. Auch Fördermöglichkeiten des Landes sollen genutzt werden.

Stadtv. Axt zeigt auf, dass die Platanenalleen alle relativ gleich alt sind. An dieser Stelle ist es erforderlich, den Baumbestand in der Stadt durch Neupflanzungen und ein Alleenprogramm deutlich zu vermehren. Andernfalls wird es auch hier eines Tages zu Kahlschlägen kommen.

Stadtv. Bandel befürchtet, dass durch eine solche Regelung künftig mehr Bäume gefällt werden. Neupflanzungen brauchen Jahrzehnte, um die Größe alter Bäume zu erreichen. Jeder einzelne Baum leistet einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz: Luftbefeuchtung durch Verdunstung in Zeiten zunehmender Hitze, Kühlung durch Schattenwurf, Herstellung von Sauerstoff und Abbau von CO2. Die Stadt Essen hat ihre Satzung einmal kurzzeitig abgeschafft. Das kostete über 8000 Bäumen das Leben. Der Vorschlag der CDU, bei berechtigten Fällgründen - etwa bei abgestorbenen Bäumen oder Gebäudeschäden - auf eine behördliche Genehmigung zu verzichten, bewirkt eine Vereinfachung in der Handhabung der Satzung. Wenn Klimaschutz nicht nur ein Lippenbekenntnis ist, sollte nicht nur von Verantwortung geredet werden, sondern diese auch übernommen werden.

Stadtv. Flore weist darauf hin, dass es sich lediglich um einen Prüfauftrag handelt und man sehr genau darauf schauen wird, was dabei herauskommt. Die Verwaltung erhält den Auftrag, einen Satzungsentwurf zu fertigen. Dieser soll im Gegensatz zur jetzigen Satzung entbürokratisiert werden. In Richtung des CDU-Antrages signalisiert er Ablehnung.

Stadtv. Runkler erläutert den Antrag der Koalition. Mit dem Prüfauftrag an die Verwaltung, dass künftig Privatleute auf ihrem Grundstück Bäume fällen können ohne vorher einen Antrag zu stellen, soll der Stellenwert des Stadtgrüns gestärkt werden. Die Menschen in Oberhausen gehen nach seiner Auffassung sehr verantwortlich mit dem Thema „Grün" um. Das zeigt die Erfahrung der letzten Jahre. Für Misstrauen gibt es keine Begründung. Zudem solle ein verstärkter Akzent auf den Erhalt schützenswerter Bäume gelegt werden. Dazu gehört auch, dass ein wirksamer Baumschutz im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren sowie bei Wohnanlagen etwa von Genossenschaften und Unternehmen, ermöglicht werden soll. Auch Fördermöglichkeiten des Landes sollen genutzt werden.

Stadtv. Axt zeigt auf, dass die Platanenalleen alle relativ gleich alt sind. An dieser Stelle ist es erforderlich, den Baumbestand in der Stadt durch Neupflanzungen und ein Alleenprogramm deutlich zu vermehren. Andernfalls wird es auch hier eines Tages zu Kahlschlägen kommen.

Stadtv. Bandel befürchtet, dass durch eine solche Regelung künftig mehr Bäume gefällt werden. Neupflanzungen brauchen Jahrzehnte, um die Größe alter Bäume zu erreichen. Jeder einzelne Baum leistet einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz: Luftbefeuchtung durch Verdunstung in Zeiten zunehmender Hitze, Kühlung durch Schattenwurf, Herstellung von Sauerstoff und Abbau von CO2. Die Stadt Essen hat ihre Satzung einmal kurzzeitig abgeschafft. Das kostete über 8000 Bäumen das Leben. Der Vorschlag der CDU, bei berechtigten Fällgründen - etwa bei abgestorbenen Bäumen oder Gebäudeschäden - auf eine behördliche Genehmigung zu verzichten, bewirkt eine Vereinfachung in der Handhabung der Satzung. Wenn Klimaschutz nicht nur ein Lippenbekenntnis ist, sollte nicht nur von Verantwortung geredet werden, sondern diese auch übernommen werden.

Stadtv. Flore weist darauf hin, dass es sich lediglich um einen Prüfauftrag handelt und man sehr genau darauf schauen wird, was dabei herauskommt. Die Verwaltung erhält den Auftrag, einen Satzungsentwurf zu fertigen. Dieser soll im Gegensatz zur jetzigen Satzung entbürokratisiert werden. In Richtung des CDU-Antrages signalisiert er Ablehnung.

Stadtv. Karschti erwartet eine gründliche Diskussion über dieses Thema. Deshalb beantragt er, die Diskussion zunächst in den Bezirksvertretungen  und dem Umweltausschuss zu führen.

Stadtv. Goeke wird keinem der beiden Anträge zustimmen. Für ihn haben die Anträge das Ziel, die Baumschutzsatzung abzuschaffen. Ausnahmen, wie es der Antrag der CDU vorsieht, sind nicht kontrollierbar. Die Baumschutzsatzung dient der Erhaltung des Stadtbildes und Klimas. Bei einer Modifizierung der Baumschutzsatzung sollte der Focus auf einen wirksameren Schutz für die Bäume, mehr öffentl. Aufklärung, Beratung der Bürger über Pflege, Anpflanzung und die Artenauswahl gerichtet werden.

Stadtv. Große Brömer sieht keine Veranlassung, einen Prüfauftrag an die Verwaltung vor einer Beschlussfassung im Rat in sämtlichen Gremien zu diskutieren. Gewünscht ist eine sachliche Auseinandersetzung mit dem Baumbesitzer. Wenn man sich die jährliche Berichterstattung im Umweltausschuss über die gefällten Bäume ansieht, ist zu erkennen, wie die Angelegenheit im Sinne der Bürgerinnen und Bürger unbürokratischer geregelt werden kann. Dazu soll die Verwaltung Vorschläge machen, über die anschließend ausführlich diskutiert werden kann. Den Antrag der CDU lehnt er ab, weil dieser den Prüfprozess nicht zulässt.

Für Frau Stadtv. Walther sollte die Politik die Zielvorgaben durch die Diskussion in den Gremien machen, bevor sie den Auftrag an die Verwaltung gibt.

Frau Stadtv. Wittmann sieht das Ziel des Antrags darin, den Baumbestand deutlich zu vermehren. Die Frage ist, wie die bestehenden Bäume geschützt werden können und wie man die Oberhausener/innen berät, wenn es um versiegelte Innenhöfe oder Garagenhöfe geht und es deshalb zu Hitzeinseln kommt. Auch das Thema Entbürokratisierung ist zu berücksichtigen. Da stellt sich die Frage, wie man einen konstruktiven Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern über mehr Bäume.

OB Wehling führt aus, dass sich mit der Annahme des Prüfauftrags die Fachausschüsse mit der Angelegenheit befassen werden.

Er verweist auf den Antrag des Stadtv. Karschti, vor der heutigen Abstimmung zuerst die Bezirksvertretungen, den Planungsausschuss und den Umweltausschuss über die Anträge beraten zu lassen. Es kommt zur Abstimmung.

 

Reduzieren

Beschluss

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Linke.Liste Fraktion, der Stadtv. Karschti und Frau Walther bei Enthaltung der Stadtv. Nowak und Bruckhoff folgenden Beschluss:

 

"Die Verwaltung wird aufgefordert, durch Optimierung und Fokussierung der Baumschutzsatzung  personelle Kapazitäten in der Umweltverwaltung verstärkt für Grünplanung und deren Umsetzung sowie Beratungsaufgaben zur Verfügung stellen zu können.

Die Baumschutzsatzung wird bis März 2015 überarbeitet mit der Zielsetzung, dass zum einen die Antrags- und Genehmigungspflicht für private Wohngrundstücke ausgesetzt wird und zum anderen ein wirksamer Baumschutz im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren und Bauträgervorhaben sowie bei Wohnanlagen z.B. von Genossenschaften und Unternehmen ermöglicht wird, mit verstärktem Akzent auf den Erhalt schützenswerter Bäume, ggf. auch unter Ausweitung der Schutzwirkung (Arten, Alter, Erscheinungsbild, Ensemble), und unter Beibehaltung des Schutzes im öffentlichen Raum.

Ziel ist daher, den Baumbestand in der Stadt durch Neupflanzungen und Alleenprogramm deutlich zu vermehren; die erforderlichen Ressourcen werden im Gesamthaushalt (d.h. dezernatsübergreifend) bereitgestellt.

Oberhausen strebt die vermehrte Berücksichtigung im Pflanzgutprogramm des Landschaftsverbands Rheinland (LVR) im Blick auf heimische Bäume und Sträucher sowie Obstwiesen an und prüft die Möglichkeit ergänzender städtischer Anreizprogramme, insbesondere auch in Kooperation mit der Biologischen Station Westliches Ruhrgebiet.

Fördermöglichkeiten durch Landesprogramme für integriertes Stadtgrün bzw. Maßnahmen oder Wettbewerbe für Fassadenbegrünung sind zu nutzen bzw. auszuloben.

Wichtig ist, dass ein Kommunikations- und Erläuterungskonzept mit Bürger/-innen für Baumfällungen und Ersatzpflanzungen bei Einzelbäumen, Alleen und Waldgebieten, insbesondere bei Straßenbaumaßnahmen, umgesetzt wird. Baumpflege- und Verjüngungsmaßnahmen in städtischen Anlagen oder bewaldeten Bereichen unterliegen frühzeitig der bürgerschaftlichen Mitwirkung und werden in der Umsetzung und Umsetzungsqualität eng durch das Umweltdezernat begleitet."

 

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?SILFDNR=2451&TOLFDNR=95657&selfaction=print