02.09.2026 - 8 Verfahren zur Bestellung einer Ombudsperson im ...

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Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt beschließt:

  1. Für das Gebiet der Stadt Oberhausen wird eine Ombudsperson im Sinne des § 16 Abs. 2 WTG NRW bestellt; die Bestellung soll für die Dauer von zwei Jahren erfolgen.

 

  1. Die Ombudsperson erhält eine Aufwandsentschädigung in Höhe von monatlich 70,00 EUR.

 

  1. Die Ombudsperson wird vom Rat der Stadt bestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, die in Oberhausen tätigen Senioren- und/oder Behindertenorganisationen und Träger der freien Wohlfahrtspflege um Vorschläge zu bitten und diese Vorschläge sodann dem Rat der Stadt zur Bestellung der Ombudsperson vorzulegen.

 

Die entsprechenden Kosten (840,00 EUR p. a.) werden im Rahmen der Veränderungsnachweisung für die Haushaltsaufstellung 2027 ff. beim Auftrag 460001110101 – Sach- u. Haftpfl. Vers. + Aufsichts., Kostenart 542100 – Ehrenamtliche Tätigkeit angemeldet.

 

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Beratung

Zur Kenntnis genommen.

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?SILFDNR=1001183&TOLFDNR=1021904&selfaction=print