07.07.2026 - 3 Förderrichtlinie zur Förderung von Vorhaben geg...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Datum:
- Di., 07.07.2026
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Dezernat 1 / Finanzen und Kultur
- Bearbeitung:
- Tim Tzscheppan
- Konsequenzen:
- Drucksache hat keine finanziellen Konsequenzen; Drucksache hat keine klimatischen Konsequenzen
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt beschließt die Förderrichtlinie der Stadt Oberhausen zur Förderung von Vorhaben gegen Antisemitismus und beauftragt Dezernat 1/Finanzen und Kultur mit der Umsetzung. Beteiligten Gremien ist einmal pro Jahr Bericht zu erstatten. Dezernat 1/Finanzen und Kultur wird beauftragt, ein elektronisches Antragsformular als Anlage zur Grundsatzerklärung gegen Antisemitismus vom 13.05.2024 zur Verfügung zu stellen.
Beratung
Hierzu begrüßt Vors. Erdas Herr Tzscheppan und erteilt ihm das Wort.
Die Verwaltung stellt die Förderrichtlinie für Projekte gegen Antisemitismus vor. Diese basiert auf der bereits beschlossenen Grundsatzerklärung. In dieser werden verbindliche Rahmenbedingungen für zukünftige Förderanträge festgelegt. Vorgesehen sind transparente Förderkriterien, ein standardisiertes Antragsverfahren sowie die Einrichtung einer fachlich besetzten Jury zur Bewertung der eingehenden Anträge.
In der Diskussion wird die Bedeutung der Antisemitismusprävention ausdrücklich hervorgehoben. Gleichzeitig wird angeregt, die Förderrichtlinie auch auf die Themenfelder Rassismus und Menschenfeindlichkeit auszuweiten.
Seitens der Verwaltung wird darauf hingewiesen, dass diese Themen bereits Bestandteil der städtischen Demokratie- und Integrationsarbeit sind. Künftig soll regelmäßig über die geförderten Projekte in den politischen Gremien berichtet werden.
Es gibt es keine weiteren Ergänzungen oder Anregungen, Vors. Erdas bedankt sich bei Herrn Tzscheppan und beendet den TOP.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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165,7 kB
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