08.07.2026 - 4.5.2 Änderungsantrag der Linke Liste Fraktion im Rat...

Beschluss:
abgelehnt
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Beschluss

Der Stadtplanungs- und Umweltausschuss - lehnt die Drucksache ab.

 

Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt:

1.   Die Neuaufstellung des Landschaftsplans für das gesamte Stadtgebiet auf Grundlage von § 11 Abs. 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) sowie gemäß § 14 Abs. 1 und § 20 Abs. 1 des Gesetzes zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetz – LNatSchG NRW) in den jeweils geltenden Fassungen, um die natürlichen Lebensgrundlagen nachhaltig zu sichern, die Stadt klimaresilient weiterzuentwickeln und die Lebensqualität für zukünftige Generationen zu stärken. 

2.   Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren zur Neuaufstellung des Landschaftsplans einzuleiten, die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, der Naturschutzverbände -sowie der Öffentlichkeit gemäß §§ 15 und 16 LNatSchG NRW vorzubereiten und durchzuführen, erforderliche Fachgutachten zu beauftragen sowie die politischen Gremien regelmäßig über den Fortgang des Verfahrens zu informieren. 

3.   Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. 

4.   Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Neuaufstellung des Landschaftsplans insbesondere den Schutz ökologisch wertvoller Frei- und Grünflächen, die Begrenzung des Flächenverbrauchs sowie Maßnahmen zur Klimaanpassung und Entsiegelung zu berücksichtigen. 

5.  Die Verwaltung berichtet dem Stadtplanungs- und Umweltausschuss einmal jährlich über den Stand des Verfahrens sowie die Ergebnisse der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange

Die benötigten Finanzmittel wurden bereits im Bereich 2-2 / Umwelt unter dem Auftrag: 220013020190 / Landschaftsentwicklung und Artenschutz, Kostenart: 529100 - Sonstige Aufwendungen für Dienstleistungen / Fortführung Landschaftsplan eingeplant.

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?SILFDNR=1001175&TOLFDNR=1021663&selfaction=print