08.07.2026 - 4.5.1 Neuaufstellung des Landschaftsplans der Stadt O...

Beschluss:
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Beratung

Der Tagesordnungspunkt 4.5.1 wird gemeinsam mit dem Tagesordnungspunkt 4.5.2 (Drucksachen Nr. A/18/1099) beraten.

 

Herr Wittpahl hält eine kurze Präsentation.
Die Präsentation wird der Niederschrift beigefügt.

Frau Hansen erläutert den Änderungsantrag.

Herr Bandel und Frau Wilts geben an, den Änderungsantrag abzulehnen.

Herr Heinzen wird dem Änderungsantrag zustimmen.

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Beschluss

Der Stadtplanungs- und Umweltausschuss - berät die Drucksache bei Enthaltung der Linke Liste-Fraktion mehrheitlich positiv vor.

 

Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt:

  1. Die Neuaufstellung des Landschaftsplans für das gesamte Stadtgebiet auf Grundlage von § 11 Abs. 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) sowie gemäß § 14 Abs. 1 und § 20 Abs. 1 des Gesetzes zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetz – LNatSchG NRW) in den jeweils geltenden Fassungen, um die natürlichen Lebensgrundlagen nachhaltig zu sichern, die Stadt klimaresilient weiterzuentwickeln und die Lebensqualität für zukünftige Generationen zu stärken.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren zur Neuaufstellung des Landschaftsplans einzuleiten, die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, der Naturschutzverbände -sowie der Öffentlichkeit gemäß §§ 15 und 16 LNatSchG NRW vorzubereiten und durchzuführen, erforderliche Fachgutachten zu beauftragen sowie die politischen Gremien regelmäßig über den Fortgang des Verfahrens zu informieren.

 

  1. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

Die benötigten Finanzmittel wurden bereits im Bereich 2-2 / Umwelt unter dem Auftrag: 220013020190 / Landschaftsentwicklung und Artenschutz, Kostenart: 529100 - Sonstige Aufwendungen für Dienstleistungen / Fortführung Landschaftsplan eingeplant.

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?SILFDNR=1001175&TOLFDNR=1021181&selfaction=print