06.05.2026 - 4.5.1 Erster kommunaler Wärmeplan für Oberhausen

Beschluss:
ohne Votum vorberaten
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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt

 

  1. beschließt den ersten kommunalen Wärmeplan für die Stadt Oberhausen (nach § 13 Absatz 5 WPG i.V.m. § 2 Absatz 1 LWPG NRW). 
  2. beschließt den kommunalen Wärmeplan als strategische Planungsgrundlage für eine treibhausgasneutrale, kosteneffiziente und sozial verträgliche Wärmeversorgung im Stadtgebiet. Er ist bei allen Planungen, Prozessen und Entscheidungen als Fachplanung zu berücksichtigen.
  3. beauftragt die Verwaltung, die in ihrer Zuständigkeit liegenden Maßnahmen aus der Umsetzungsstrategie des Wärmeplans entsprechend ihrer jeweiligen Priorität vorzubereiten und umzusetzen. Dazu sind relevante Akteure in den Prozess einzubinden. Sofern zusätzliche Personal- oder Sachmittel für ihre Vorbereitung und/oder Umsetzung notwendig sind, werden die notwendigen Beschlüsse den zuständigen Gremien zur Entscheidung vorgelegt.
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Beratung

Herr Bandel und Frau Wilts sprechen Lob aus.

 

Herr Dobnik nimmt Stellung.

Herr Burmeister meldet Beratungsbedarf an.

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Beschluss

Der Stadtplanungs- und Umweltausschuss - berät die Drucksache ohne Votum vor.

 

Der Rat der Stadt

 

  1. beschließt den ersten kommunalen Wärmeplan für die Stadt Oberhausen (nach § 13 Absatz 5 WPG i.V.m. § 2 Absatz 1 LWPG NRW). 
  2. beschließt den kommunalen Wärmeplan als strategische Planungsgrundlage für eine treibhausgasneutrale, kosteneffiziente und sozial verträgliche Wärmeversorgung im Stadtgebiet. Er ist bei allen Planungen, Prozessen und Entscheidungen als Fachplanung zu berücksichtigen.
  3. beauftragt die Verwaltung, die in ihrer Zuständigkeit liegenden Maßnahmen aus der Umsetzungsstrategie des Wärmeplans entsprechend ihrer jeweiligen Priorität vorzubereiten und umzusetzen. Dazu sind relevante Akteure in den Prozess einzubinden. Sofern zusätzliche Personal- oder Sachmittel für ihre Vorbereitung und/oder Umsetzung notwendig sind, werden die notwendigen Beschlüsse den zuständigen Gremien zur Entscheidung vorgelegt.
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Anlagen zur Vorlage