07.05.2026 - 4.1 Dialogdisplays für die Dienststraße
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.1
- Gremium:
- Bezirksvertretung Sterkrade
- Datum:
- Do., 07.05.2026
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Mobilität
- Bearbeitung:
- Angelika Böttcher
- Konsequenzen:
- Drucksache hat finanzielle Konsequenzen (siehe Sachverhalt); Drucksache hat keine klimatischen Konsequenzen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Herr Cordes bedankt sich bei der Verwaltung für die Umsetzung und hofft, dass durch die Maßnahme eine Besserung vor Ort erfolgt.
Herr Lange sieht die Maßnahme kritisch und empfindet die Quote der zu schnell fahrenden Fahrzeuge als zu gering. Er hätte die Kosten lieber in andere Maßnahmen investiert.
Herr Berndt widerspricht der zuvor genannten Quote, da ihm zu diesem Punkt andere Daten vorliegen. Er spricht sich abschließend für die Maßnahme aus.
Frau Wegmeyer geht nochmal etwas detaillierter auf die ausgewertete Statistik ein und spricht von einer Quote von ca. 15% zu schnell fahrenden Fahrzeugen.
Beschluss
Der Bezirksvertretung Sterkrade fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion AfD folgenden Beschluss:
Die Bezirksvertretung Sterkrade beschließt, zwei Dialogdisplays an der Dienststraße zu installieren.
Finanzmittel für die Beschaffung und Montage der Dialogdisplays stehen unter
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Finanzstelle |
Bezeichnung |
Finanz-position |
Bezeichnung |
2026 |
|
560012010190162 |
Dienststraße Dialog-Display |
785200 |
AiB Tiefbaumaßnahmen |
ca. 5.500. EUR |
im Rahmen des Straßenbauprogramms im Haushalt 2026 wie folgt zur Verfügung:
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Finanzstelle |
Bezeichnung |
Finanzposition |
Bezeichnung |
2026 |
Ermächtigungsübertragungen |
VE 2026 für 2027 |
|
560012010190000 |
Straßenbauprogramm Gemeindestraßen |
785200 |
AiB Tiefbaumaßnahmen |
4,7 Mio. EUR |
1,296 Mio. EUR |
2 Mio. EUR |
Die Leistungen werden vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes und des HSK 2026 ff. durch die Aufsichtsbehörde beschlossen. Bis dahin befindet sich die Stadt Oberhausen in der vorläufigen Haushaltsführung und darf demnach keine freiwilligen Leistungen begleichen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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12,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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321,7 kB
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3
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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