19.03.2026 - 4 Naturschutzrechtliche Befreiung gem. § 67 BNatS...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Sitzung:
-
2. Sitzung des Naturschutzbeirates
- Gremium:
- Naturschutzbeirat
- Datum:
- Do., 19.03.2026
- Status:
- öffentlich
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Umwelt
- Bearbeitung:
- Melanie Affeldt
- Konsequenzen:
- Drucksache hat keine finanziellen Konsequenzen; Drucksache hat keine klimatischen Konsequenzen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Herr Brinker (Schone & Bruns GmbH & Co. KG) präsentiert das Bauvorhaben und informiert darüber, dass die Baugenehmigung bereits erteilt wurde. Im Rahmen des Vorhabens sollen fünf Hallenschiffe angebaut werden. Zudem erläutert er den derzeitigen Ablauf der Anlieferung. Der aktuell genutzte Verkehrsweg kann aufgrund der geplanten Hallenerweiterungen künftig nicht mehr genutzt werden, weshalb ein neuer Verkehrsweg geschaffen werden muss. Ein kleines Tor ist bereits vorhanden, dieses müsste jedoch verbreitert werden. Der neue Verkehrsweg wird bereits während der Bauphase benötigt.
Frau Podworni-Michael erkundigt sich nach dem Grünflächenanteil auf der Gesamtfläche.
Herr Brinker erklärt, dass die Grundflächenzahl durch die Architekten berücksichtigt wurde.
Frau Podworni-Michael äußert die Vermutung, dass der Grünflächenanteil möglicherweise nicht ausreichend sein wird.
Herr Weiher informiert darüber, dass Einigkeit darüber erzielt wurde, die Fläche als Außenbereichsvorhaben zu behandeln. Dementsprechend werde ein entsprechender Ausgleich geschaffen. Die Grundflächenzahl werde zudem im Vorfeld stets durch die Stadtplanung geprüft.
Herr Grumpe fragt nach, ob die bestehende Baumreihe durch die beiden geplanten Einfahrten künftig zwei Lücken aufweisen wird.
Herr Gasbarrone bestätigt, dass zwei Einfahrten vorgesehen sind, da ein hohes Aufkommen an Lkw-Verkehr berücksichtigt werden muss.
Frau Hegemann weist auf die Hundeschule auf der Grünfläche hin.
Herr Gasbarrone bestätigt, dass dort eine Hundeschule war, diese jedoch inzwischen nicht mehr existiert.
Herr Bodingbauer informiert darüber, dass die Kompensationsmaßnahmen mindestens im Verhältnis eins zu eins an der Lindnerstraße in Richtung Buschhausen erfolgen sollen.
Frau Podworni-Michael vermutet, dass die Fläche schon bewaldet sei.
Herr Weiher entgegnet, dass es sich überwiegend um Brombeerbewuchs sowie alte Bäume handele, die in den kommenden Jahren voraussichtlich abgängig sind. Eine Durchforstung ist daher sinnvoll und wird im Rahmen der Baugenehmigung festgelegt.
Der Naturschutzbeirat beschließt, die Beschlussvorlage geändert zu genehmigen. Dabei sollen für jeden gefällten Baum zwei Ersatzbäume gepflanzt werden.
Im Anschluss findet die Abstimmung statt.
Beschluss
Der Naturschutzbeirat fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Für die „Fällung von zwei städtischen Alleebäumen auf der Lindnerstraße“ wird der Erteilung einer naturschutzrechtlichen Befreiung gem. § 67 BNatSchG einstimmig nicht widersprochen.
Die naturschutzrechtliche Befreiung wird im Nachgang der Sitzung durch die Untere Naturschutzbehörde erteilt.
Anlagen zur Vorlage
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2,8 MB
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1,6 MB
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463,7 kB
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Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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8,4 MB
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216,4 kB
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