11.03.2026 - 3.1 „Bau-Turbo (Projekt 1)“ – Erteilung der gemeind...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschlussvorschlag

  1. Der Stadtplanungs- und Umweltausschuss nimmt das Vorhaben „Neubau von 33 Reihenhäusern mit Stellplätzen, überdachten Stellplätzen und Garagen („Märkisches Quartier“)“ im Bereich Bottroper Straße / Märkische Straße in Oberhausen-Osterfeld (Anlage 1), für das mit Datum vom 13.02.2026 ein Antrag auf Vorbescheidung der planungsrechtlichen Zulässigkeit i.S.v. § 77 BauO NRW gestellt wurde, zur Kenntnis.
  2. Der Stadtplanungs- und Umweltausschuss legitimiert die Verwaltung vor dem Hintergrund der am 09.02.2026 durch den Rat der Stadt beschlossenen „Anwendungsvoraussetzungen und Leitlinien zur Anwendung des „Bauturbos“ in Oberhausen“ für dieses Vorhaben mit hoher städtebaulicher / quartiersräumlicher Bedeutung die gemeindliche Zustimmung i.S.v. § 36a BauGB im Rahmen des derzeit anhängigen Vorbescheidungsverfahrens unter folgenden Bedingungen zu erteilen:
    1. Die Projektträgerin verpflichtet sich grundsätzlich 12, spätestens jedoch 24 Monate nach Bestandskraft der Vorbescheidung einen genehmigungsfähigen Bauantrag für das Vorhaben bei der Stadt Oberhausen einzureichen (Ziffer 6 der Anwendungsvoraussetzungen für den Bau-Turbo in Oberhausen),
    2. Die Projektträgerin verpflichtet sich grundsätzlich 12, spätestens jedoch 24 Monate nach Bestandskraft der Baugenehmigung mit der baulichen Umsetzung des Vorhabens zu beginnen (Ziffer 6 der Anwendungsvoraussetzungen für den Bau-Turbo in Oberhausen),
    3. Die Projektträgerin verpflichtet sich vor Bauantragstellung den städtischen Gestaltungsbeirat zur stadtgestalterischen und architektonischen Qualifizierung des Vorhabens – insbesondere Fassaden- und Freiraumgestaltung – zu konsultieren und die Empfehlungen des Beirates in der weiteren Projektierung angemessen zu berücksichtigen (Ziffer 2 der Anwendungsvoraussetzungen für den Bau-Turbo in Oberhausen),
    4. Die Projektträgerin verpflichtet sich im Zuge der weiteren, konkretisierenden Planungen die freiräumliche Wohnumfeldqualität – insbesondere in Bezug auf die beiden geplanten Quartiersplätze – in Abstimmung mit der Verwaltung weiter auszuarbeiten und dabei auch die Aspekte Wassersensibilität und Klimaresilienz angemessen zu berücksichtigen. Sie verpflichtet sich ferner die Integration eines quartiersbezogenen Mobilitätskonzeptes in die städtebauliche Gesamtmaßnahme zu prüfen und bei positiven Prüfergebnis entsprechend umzusetzen (Ziffer 4 der Anwendungsvoraussetzungen für den Bau-Turbo in Oberhausen),
    5. Die Projektträgerin verpflichtet sich eine von der Verwaltung moderierte Bürgerinformationsveranstaltung durchzuführen, um der interessierten Öffentlichkeit eine Gelegenheit zur Kenntnisnahme und Stellungnahme zu ermöglichen (Anwendungsvoraussetzungen und Leitlinien für den Bau-Turbo in Oberhausen – Abschnitt „Information der betroffenen Öffentlichkeit“).
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Beratung

Herr Hülsebusch hält eine Präsentation zum ersten BauTurbo-Projekt.
Die Präsentation wird der Niederschrift beigefügt.

Herr Osmann macht darauf aufmerksam, dass der das Projekt begrüßt.

Herr Hülsebusch beantwortet die Fragen von Herrn Osmann.

Herr Hülsebusch beantwortet die Fragen von Frau Wilts.

Herr Hülsebusch beantwortet die Fragen von Herrn Lindackers.

Frau Hansen äußert Kritik und Bedenken.

Herr Hülsebusch nimmt dazu Stellung.

Herr Bandel und Frau Wilts nehmen ebenfalls zur Anmerkung seitens Frau Hansen Stellung.

 

Nachtrag seitens der Verwaltung:
Nach Rücksprache mit dem Bauherrn ist ein Miet-Kauf-Modell aktuell keine Option.

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Beschluss

Der Stadtplanungs- und Umweltausschuss fasst gegen die Stimmen der GRÜNE X PARTEI Ratsfraktion und Linke Liste-Fraktion folgenden Beschluss:

 

 

  1. Der Stadtplanungs- und Umweltausschuss nimmt das Vorhaben „Neubau von 33 Reihenhäusern mit Stellplätzen, überdachten Stellplätzen und Garagen („Märkisches Quartier“)“ im Bereich Bottroper Straße / Märkische Straße in Oberhausen-Osterfeld (Anlage 1), für das mit Datum vom 13.02.2026 ein Antrag auf Vorbescheidung der planungsrechtlichen Zulässigkeit i.S.v. § 77 BauO NRW gestellt wurde, zur Kenntnis.
  2. Der Stadtplanungs- und Umweltausschuss legitimiert die Verwaltung vor dem Hintergrund der am 09.02.2026 durch den Rat der Stadt beschlossenen „Anwendungsvoraussetzungen und Leitlinien zur Anwendung des „Bauturbos“ in Oberhausen“ für dieses Vorhaben mit hoher städtebaulicher / quartiersräumlicher Bedeutung die gemeindliche Zustimmung i.S.v. § 36a BauGB im Rahmen des derzeit anhängigen Vorbescheidungsverfahrens unter folgenden Bedingungen zu erteilen:
    1. Die Projektträgerin verpflichtet sich grundsätzlich 12, spätestens jedoch 24 Monate nach Bestandskraft der Vorbescheidung einen genehmigungsfähigen Bauantrag für das Vorhaben bei der Stadt Oberhausen einzureichen (Ziffer 6 der Anwendungsvoraussetzungen für den Bau-Turbo in Oberhausen),
    2. Die Projektträgerin verpflichtet sich grundsätzlich 12, spätestens jedoch 24 Monate nach Bestandskraft der Baugenehmigung mit der baulichen Umsetzung des Vorhabens zu beginnen (Ziffer 6 der Anwendungsvoraussetzungen für den Bau-Turbo in Oberhausen),
    3. Die Projektträgerin verpflichtet sich vor Bauantragstellung den städtischen Gestaltungsbeirat zur stadtgestalterischen und architektonischen Qualifizierung des Vorhabens – insbesondere Fassaden- und Freiraumgestaltung – zu konsultieren und die Empfehlungen des Beirates in der weiteren Projektierung angemessen zu berücksichtigen (Ziffer 2 der Anwendungsvoraussetzungen für den Bau-Turbo in Oberhausen),
    4. Die Projektträgerin verpflichtet sich im Zuge der weiteren, konkretisierenden Planungen die freiräumliche Wohnumfeldqualität – insbesondere in Bezug auf die beiden geplanten Quartiersplätze – in Abstimmung mit der Verwaltung weiter auszuarbeiten und dabei auch die Aspekte Wassersensibilität und Klimaresilienz angemessen zu berücksichtigen. Sie verpflichtet sich ferner die Integration eines quartiersbezogenen Mobilitätskonzeptes in die städtebauliche Gesamtmaßnahme zu prüfen und bei positiven Prüfergebnis entsprechend umzusetzen (Ziffer 4 der Anwendungsvoraussetzungen für den Bau-Turbo in Oberhausen),
    5. Die Projektträgerin verpflichtet sich eine von der Verwaltung moderierte Bürgerinformationsveranstaltung durchzuführen, um der interessierten Öffentlichkeit eine Gelegenheit zur Kenntnisnahme und Stellungnahme zu ermöglichen (Anwendungsvoraussetzungen und Leitlinien für den Bau-Turbo in Oberhausen – Abschnitt „Information der betroffenen Öffentlichkeit“).
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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen