03.03.2026 - 4.4 Unterhaltungszuschüsse und Zuschüsse für die Üb...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.4
- Sitzung:
-
3. Sitzung des Sportausschusses
- Gremium:
- Sportausschuss
- Datum:
- Di., 03.03.2026
- Status:
- öffentlich
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Sport
- Bearbeitung:
- Stefan Schweigert
- Konsequenzen:
- Drucksache hat finanzielle Konsequenzen (siehe Sachverhalt); Drucksache hat keine klimatischen Konsequenzen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Der Sportausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Sportausschuss beschließt:
1. Unterhaltungszuschüsse - für die in der Anlage aufgeführten Sportvereine gemäß den derzeit gültigen Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen an Oberhausener Sportvereine und vorbehaltlich sich unterjährig ergebender Änderungen zur Unterhaltung vereinseigener, übertragener oder langfristig angepachteter Sportanlagen einen Zuschuss in Höhe des jeweils angegebenen Betrages in zwei halbjährlichen Raten zu gewähren.
Mittel für die Unterhaltungszuschüsse in Höhe von 245.345,85 € stehen im Haushaltsjahr 2026 bei der Produktgruppe 0801, Allgemeine Sportförderung, Auftrag 250008010100, Förderung des Schul- und Vereinssports, Sachkonto 531800, Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche zur Verfügung.
2. Zuschüsse nach dem Sportstättenpaket - für die in der Anlage aufgeführten Sportvereine gemäß den derzeit gültigen Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen an Oberhausener Sportvereine und vorbehaltlich sich unterjährig ergebender Änderungen zur Unterhaltung vereinseigener, übertragener oder langfristig angepachteter Sportanlagen einen Zuschuss in Höhe des jeweils angegebenen Betrages in zwei halbjährlichen Raten zu gewähren.
Mittel für das Sportstättenpaket in Höhe von 199.776,- € stehen im Haushaltsjahr 2026 ebenfalls bei der Produktgruppe 0801, Allgemeine Sportförderung, Auftrag 250008010390, Sportfreianlagen, Sachkonto 531880, Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche - Sportstättenpaket - zur Verfügung.
Die Leistungen werden vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes und des HSK 2026 ff. durch die Aufsichtsbehörde beschlossen. Bis dahin befindet sich die Stadt Oberhausen in der vorläufigen Haushaltsführung und darf demnach keine freiwilligen Leistungen begleichen.
Anlagen zur Vorlage
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1
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962,4 kB
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