03.03.2026 - 4.1 Zuschüsse an den Stadtsportbund Oberhausen e. V...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.1
- Sitzung:
-
3. Sitzung des Sportausschusses
- Gremium:
- Sportausschuss
- Datum:
- Di., 03.03.2026
- Status:
- öffentlich
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Sport
- Bearbeitung:
- Stefan Schweigert
- Konsequenzen:
- Drucksache hat finanzielle Konsequenzen (siehe Sachverhalt); Drucksache hat keine klimatischen Konsequenzen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Der Sportausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Sportausschuss beschließt, dem Stadtsportbund Oberhausen e. V. (SSB) für die nachfolgend aufgeführten Aufwendungen die beantragten Zuschüsse zu gewähren:
a) Zuschuss für Miete und Mietnebenkostenvorauszahlung für die SSB-Geschäftsstelle, Haus des Sports, Sedanstraße 34, 46045 Oberhausen, in Höhe von 10.260,- €,
b) Zuschuss zu den Geschäftsführungskosten in Höhe von 3.220,- €,
c) Zuschuss für die Ehrungen Oberhausener Sportler/innen in Höhe von 1.610,- €,
d) Zuschuss für die Ausrichtung von Stadtmeisterschaften in Höhe 1.810,- € und
e) Zuschuss für die Personalkosten der Geschäftsführung in Höhe von 63.000,- €.
Der Gesamtzuschuss beträgt 79.900,- €.
Mittel für die Bezuschussung stehen im Haushaltsjahr 2026 bei der Produktgruppe 0801, Allgemeine Sportförderung, Auftrag 250008010100, Förderung des Schul- und Vereinssports, Sachkonto 531800, Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche, zur Verfügung.
Die Leistungen werden vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes und des HSK 2026 ff. durch die Aufsichtsbehörde beschlossen. Bis dahin befindet sich die Stadt Oberhausen in der vorläufigen Haushaltsführung und darf demnach keine freiwilligen Leistungen begleichen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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