27.01.2026 - 4 Friedhofssatzung 2026 ff.

Beschluss:
geändert vorberaten
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Beratung

Auf entsprechende Nachfrage von Herrn Bandel erläutert Herr Elfering die Zusammenhänge zwischen Sarg- bzw. Grabgröße von Reihengräbern und zeigt auf, dass die Größenvorgaben sich nicht zwangsweise widersprechen.

Frau Stehr und Herr Jehn führen aus, dass aufgrund der inhaltlichen Zusammenhänge zur Friedhofsgebührensatzung, welche erst in der nächsten Beratungsfolge des Rates beschlossen werden soll, das in § 31 Abs. 1 des vorliegenden Entwurfs der Friedhofssatzung definierte Datum des Inkrafttretens mit Blick auf die Bekanntmachung formuliert werden müsse.

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Beschluss

Der Betriebsausschuss SBO berät die Drucksache unter dem Vorbehalt der Anpassung des § 31 Abs. 1 der Satzung zustimmend vor.

 

Der Rat der Stadt beschließt die Neufassung der Friedhofssatzung der Stadt Oberhausen entsprechend der Anlage 1 bei Anpassung des § 31 Abs. 1 mit folgender Formulierung:

“(1) Diese Satzung tritt am 01.03.2026 Tage nach Ihrer Bekanntmachung in Kraft.”

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?SILFDNR=1001126&TOLFDNR=1016165&selfaction=print