21.01.2026 - 4.1 Antrag der AfD-Ratsfraktion nach § 2 der Geschä...

Beschluss:
ablehnend vorberaten
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Beratung

Der Antragsteller trägt den Antrag vor.

 

Herr Stadtverordneter Janetzki äußert Bedenken gegen den Antrag und die damit verbundenen Zielsetzungen. Dies begründet er damit, dass bereits in den Jahren 2016 und 2017 von § 5 des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) Gebrauch gemacht wurde, jedoch nicht weiter fortgeführt wurde, da sich die Situation verändert hat. Mittlerweile wurden andere Maßnahmen zur Integration von Asylbewerbern, wie Sprachkurse, Integrationskurse und Einstiegsmöglichkeiten in den ersten Arbeitsmarkt, geschaffen, sodass § 5 des AsylbLG diesen neuen Maßnahmen entgegenläuft. Herr Stadtverordneter Janetzki spricht sich daher gegen den Antrag aus.

 

Herr Beigeordneter Jehn ergänzt, dass entsprechende Maßnahmen sowohl intern als auch extern auf Basis des § 5 AsylbLG seit dem 01.05.2017 durchgeführt wurden. Nach einer Evaluation im Jahr 2018 wurden die externen Maßnahmen jedoch eingestellt. Bis dahin belief sich die Anzahl externer Maßnahmen bei unterschiedlichen Einrichtungen und Trägern auf 125. Herr Beigeordneter Jehn führt weiter aus, dass aufgrund anderer Integrationsmaßnahmen wie Sprachkursen sowie aufgrund anfänglicher Hindernisse bei der externen Durchführung der Maßnahme diese nicht weiterverfolgt wurden. Er merkt jedoch an, dass weiterhin interne Maßnahmen, wie zum Beispiel die Unterstützung der Hausmeisterdienste in Asylbewerbereinrichtungen im Sinne des § 5 AsylbLG, durchgeführt werden.

 

Der Ausschussvorsitzende, Herr Nakot, erfragt, ob die AfD-Fraktion ihren Antrag zurückziehen möchte, da aktuell bereits Maßnahmen im Sinne des § 5 AsylbLG durchgeführt werden.

 

Herr Stadtverordneter Kempkes verneint dies.

 

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Beschluss

Der Wirtschafts- und Ordnungsausschuss - berät die Drucksache mit den Stimmen der CDU-Fraktion, SPD Fraktion, GRÜNE X PRTEI, FOB-FDP im Rat und LINKE.LISTE gegen die Stimmen der AfD-Fraktion ablehnend vor.

 

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