15.01.2026 - 5 Zuschussantrag: Atelier Suria Kassimi - SMART P...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Sitzung:
-
2. Sitzung des Kulturausschusses
- Gremium:
- Kulturausschuss
- Datum:
- Do., 15.01.2026
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Dezernat 1 / Finanzen und Kultur
- Bearbeitung:
- Tim Tzscheppan
- Konsequenzen:
- Drucksache hat finanzielle Konsequenzen (siehe Sachverhalt); Drucksache hat keine klimatischen Konsequenzen
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beratung
Stadtv. Wolter merkt an, dass der Antrag sehr unkonkret formuliert ist. Sie schlägt vor, den Betrag um 500 EUR zu kürzen. Herr Tsalastras weist darauf hin, dass falls der reduzierte Betrag beschlossen werden sollte, Kontakt mit der Künstlerin aufgenommen werden muss, um zu eruieren, ob das Projekt auch mit einem geringeren Budget umsetzbar ist. Stadtv. Noldus weist darauf hin, dass die AfD-Fraktion nicht zustimmen wird, da einige Angaben nicht schlüssig sind. Zunächst lässt der Vorsitzende über den Änderungsantrag der CDU-Fraktion, die Kürzung um 500 EUR, abstimmen. Die CDU-Fraktion, die SPD-Fraktion und die Linke.Liste-Fraktion stimmen für den Antrag, die Grüne-X-Partei stimmt dagegen, FOB-FDP und die AfD-Fraktion enthalten sich. Der Vorsitzende lässt danach über den geänderten Antrag abstimmen.
Beschluss
Der Kulturausschuss fast mit großer Mehrheit gegen die Stimmen der AfD-Fraktion folgenden Beschluss:
Der Kulturausschuss beschließt, das beantragte Vorhaben des Ateliers Suria Kassimi mit 3.000,00 Euro zu unterstützen.
Die Bereitstellung der Finanzmittel wird vorbehaltlich der positiven Beschlussfassung des Rates, sowie der Aufsichtsbehörde über den Haushalt und das HSK 2026 ff. in entsprechender Höhe aus dem Produkt 040801 – Kulturarbeit, Auftrag 860004080100 – Kulturbüro, Sachkonto 531823 – Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche - kulturelle Aktivitäten, im Geschäftsjahr 2026 beschlossen. Bis dahin befindet sich die Stadt Oberhausen in der vorläufigen Haushaltsführung und darf demnach keine freiwilligen Leistungen begleichen.
Anlagen zur Vorlage
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