10.12.2025 - 6 Durchforstungen im Stadtwald Oberhause...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Den Mitgliedern des Naturschutzbeirats liegt die entsprechende Berichtsvorlage vor.

 

Herr Tomec weist darauf hin, dass die im Rahmen der Waldpflege vorgesehenen Rodungen bis zum 31. März erfolgen sollen. Er merkt an, dass zu diesem Zeitpunkt bereits die Brut- und Setzzeit beginnt, und bittet darum, Fällungen im März künftig nicht pauschal einzuplanen.

 

Herr Hüls erläutert, dass die Fällarbeiten voraussichtlich bis Ende Februar abgeschlossen sein werden. Die Abfuhr des Holzes erfolge jedoch erst im Spätsommer.

 

Herr Bodingbauer weist ergänzend darauf hin, dass das Rodungsverbot in der Vogelschutzzeit im Wald nicht greift. Zudem können Rodungsarbeiten in bestimmten Waldgebieten aufgrund der trockeneren Bodenverhältnisse und der somit geringeren Eingriffe in den Boden auch im Sommer sinnvoll sein. Neben dem Artenschutz seien nämlich auch immer bodenschutzfachliche Aspekte zu berücksichtigen.

 

Herr von der Bey bestätigt, dass im Wald andere Rahmenbedingungen gelten und in einigen Bundesländern Rodungsmaßnahmen im Winter grundsätzlich nicht umsetzbar seien.

 

Frau Schiemanowski bittet darum, den Termin für die gemeinsame Begehung der Durchforstungsgebiete künftig frühzeitiger bekannt zu geben.

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Beschluss

Der Naturschutzbeirat – mit/ohne Beteiligung des Oberbürgermeisters – fasst mit großer Mehrheit/ mit Mehrheit/ einstimmig – gegen die Stimmen… – folgenden Beschluss: