10.12.2025 - 3 Naturschutzrechtliche Befreiung gem. § 67 BNatS...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Schenk von der Hausmann & Schenk Architekten GbR erklärt anhand der in der Beschlussvorlage enthaltenen Fotos, welche Bäume von der geplanten Fällung betroffen wären.

 

Herr Bandel äußert Kritik an dem aus seiner Sicht zu geringen Stammumfang der geplanten Kompensationspflanzungen und spricht sich für die Festlegung eines größeren Stammumfangs aus. Darüber hinaus merkt er an, dass es mit Blick auf die vorgelegte Planung und den benötigen Platzbedarfen notwendig werden könnte, im Rahmen der Umsetzung weitere Bäume zu fällen. Aus seiner Sicht sollte man eine solche Entscheidung lieber in einem frühen Stadium treffen, damit dies nicht zu einem Problem im weiteren Umsetzungsprozess wird. Dementsprechend spricht er sich auch dafür aus die Ausgleichspflanzungen an einem anderen Standort vorzunehmen, um eine dauerhafte Beeinträchtigung der verbleibenden Bäume am aktuellen Standort zu vermeiden.

 

Herr Bodingbauer erwidert daraufhin, dass das heute vorgestellte Vorgehen das Ergebnis eines langen Abstimmungsprozesses ist. Ursprünglich habe der Antrag die Fällung einer größeren Anzahl von Bäumen umfasst. Ziel war es jedoch zu jeder Zeit, möglichst viele Bäume zu erhalten, insbesondere vor dem Hintergrund, dass es sich hierbei um alte, schützenswerte Bäume handelt.

 

Im Anschluss findet die Abstimmung statt.

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Beschluss

Der Naturschutzbeirat fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

Der Naturschutzbeirat stimmt der Erteilung einer naturschutzrechtlichen Befreiung für die Fällung bzw. Umpflanzung von zwei städtischen Alleebäumen auf der Schillerstraße zu und nimmt sein Widerspruchsrecht gemäß § 75 Abs. 1 LNatSchG NRW nicht wahr.

 

Die naturschutzrechtliche Befreiung wird im Nachgang der Sitzung durch die Untere Naturschutzbehörde erteilt.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?SILFDNR=1001070&TOLFDNR=1015413&selfaction=print