13.07.2026 - 4 Zweite Wiederwahl des Beigeordneten für das Dez...

Beschluss:
Wahl durchgeführt
Reduzieren

Beratung

OB Berg berichtet, dass die zweite achtjährige Amtszeit des Beigeordneten Herrn Frank Motschull, gemäß Dezernatsverteilungsplan z. Zt. Leiter des Dezernates 2/Soziales, Gesundheit, Wohnen und Recht, mit Ablauf des 30.11.2026 endet.

Über die Wahl oder Wiederwahl von Beigeordneten darf gem. § 71 Abs. 2 Satz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) frühestens sechs Monate vor dem Freiwerden der Stelle entschieden werden.

Herr Motschull hat sich bereit erklärt, das Amt als Beigeordneter im Falle seiner Wiederwahl bis zum Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze am 31.08.2027 weiterzuführen. Die Wahlentscheidung des Rates erfolgt durch Abstimmung nach § 50 Abs. 2 GO NRW. Gewählt ist die vorgeschlagene Person gemäß § 50 Abs. 2 Satz 2 GO NRW, wenn sie mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat.

Reduzieren

Beschluss

Der Rat der Stadt – mit Beteiligung des Oberbürgermeisters – wählt mit großer Mehrheit – gegen die Stimmen der LINKE.LISTE Fraktion – folgende Person erneut zum Beigeordneten für das Dezernat 2/Soziales, Gesundheit, Wohnen und Recht:

 

 

Der Rat der Stadt beschließt, Herrn Frank Motschull mit Wirkung vom 01.12.2026 unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit im Sinne des § 71 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen zum Beigeordneten der Stadt Oberhausen wiederzuwählen.

 

OB Berg stellt fest, dass der Gewählte die Wahl annimmt. Nachdem OB Berg ihm zur Wiederwahl gratuliert hat, dankt Beig. Motschull dem Rat der Stadt für die vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?SILFDNR=1001014&TOLFDNR=1021646&selfaction=print