13.07.2026 - 21 Eigenbetrieb SBO Servicebetriebe Oberhausen - F...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 21
- Sitzung:
-
6. Sitzung des Rates der Stadt
- Gremium:
- Rat der Stadt
- Datum:
- Mo., 13.07.2026
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Eigenbetrieb SBO
- Bearbeitung:
- Michael Pfitzner
- Konsequenzen:
- Drucksache hat finanzielle Konsequenzen (siehe Sachverhalt); Drucksache hat keine klimatischen Konsequenzen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
OB Berg macht darauf aufmerksam, dass an der Beratung und Beschlussfassung zur Entlastung des Betriebsausschusses der SBO Servicebetriebe Oberhausen (Ziffer 3 b) Ratsmitglieder, die im Geschäftsjahr 2025 diesem Gremium angehört haben, aufgrund der persönlichen Betroffenheit gemäß § 31 Abs. 1 GO NRW nicht mitwirken dürfen.
Er informiert darüber, dass der Betriebsausschuss zuständigkeitshalber in seiner Sitzung am 30.06.2026 die Ziffer 1. des Beschlussvorschlags dieser Drucksache einstimmig zustimmend beschlossen und der Betriebsleitung Entlastung erteilt hat, sodass der Rat der Stadt diese Entscheidung heute lediglich zur Kenntnis nimmt.
Die Ziffern 2. und 3. sind sowohl im Betriebsausschuss als auch im Haupt- und Finanzausschuss einstimmig zustimmend vorberaten worden.
OB Berg lässt über die Ziffern 2. und 3. abstimmen.
Beschluss
Der Rat der Stadt – mit Beteiligung des Oberbürgermeisters – nimmt den Beschluss unter der Ziffer 1. zur Kenntnis und fasst über die Ziffern 2. und 3. einstimmig folgende Beschlüsse:
- Der Betriebsausschuss beschließt gemäß § 5 Zif. 2 lit. a) der Betriebssatzung der Stadt Oberhausen für den Eigenbetrieb SBO Servicebetriebe Oberhausen vom 21.12.2020, der Betriebsleitung der SBO für das Wirtschaftsjahr 2025 Entlastung zu erteilen.
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Der Rat der Stadt stellt gemäß § 4 lit. c) Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) den aus
- Bilanz
- Gewinn- und Verlustrechnung
- Anlagennachweis und Anhang
bestehenden Jahresabschluss 2025 und den Lagebericht 2025 der SBO Servicebetriebe Oberhausen fest.
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Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 4 lit. c) EigVO NRW
- den Jahresfehlbetrag 2025 in Höhe von 1.107.679,11 Euro mit den bestehenden Gewinnvorträgen zu verrechnen sowie
- dem Betriebsausschuss der SBO Servicebetriebe Oberhausen für das Wirtschaftsjahr 2025 Entlastung zu erteilen.
Anlagen zur Vorlage
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1
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1,3 MB
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