13.07.2026 - 30 Neuaufstellung des Landschaftsplans der Stadt O...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 30
- Sitzung:
-
6. Sitzung des Rates der Stadt
- Gremium:
- Rat der Stadt
- Datum:
- Mo., 13.07.2026
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Umwelt
- Bearbeitung:
- Markus Werntgen-Orman
- Konsequenzen:
- Drucksache hat finanzielle Konsequenzen (siehe Sachverhalt); Drucksache hat klimatische Konsequenzen (siehe Anlage "Klimacheck")
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Zur gemeinsamen Beratung mit der Drucksache B/18/0921 ruft OB Berg den Änderungsantrag der LINKE.LISTE-Fraktion mit der Drucksachen Nummer A/18/1099 auf.
Er informiert darüber, dass die Verwaltungsvorlage nach Kenntnisnahme im Naturschutzbeirat gemeinsam mit dem Änderungsantrag im Stadtplanungs- und Umweltausschuss mit folgendem Abstimmungsergebnis vorberaten worden ist: Der Änderungsantrag ist mit den Stimmen der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion, der AfD-Fraktion und der Gruppe FOB-FDP ablehnend, die Verwaltungsvorlage hingegen bei Enthaltung der LINKE.LISTE Fraktion einstimmig zustimmend vorberaten worden.
Frau Stadtv. Hansen begründet den Änderungsantrag der LINKE.LISTE Fraktion. Nach Wortbeiträgen der Stadtv. Dobnik und Bandel lässt OB Berg zuerst über den Änderungsantrag der LINKE.LISTE Fraktion und danach über die Drucksache der Verwaltung abstimmen. Die Abstimmungsergebnisse sind unter dem jeweiligen Tagesordnungspunkt hinterlegt.
Beschluss
Der Rat der Stadt – mit Beteiligung des Oberbürgermeisters – fasst einstimmig folgende Beschlüsse:
Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt:
- Die Neuaufstellung des Landschaftsplans für das gesamte Stadtgebiet auf Grundlage von § 11 Abs. 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) sowie gemäß § 14 Abs. 1 und § 20 Abs. 1 des Gesetzes zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetz – LNatSchG NRW) in den jeweils geltenden Fassungen, um die natürlichen Lebensgrundlagen nachhaltig zu sichern, die Stadt klimaresilient weiterzuentwickeln und die Lebensqualität für zukünftige Generationen zu stärken.
- Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren zur Neuaufstellung des Landschaftsplans einzuleiten, die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, der Naturschutzverbände -sowie der Öffentlichkeit gemäß §§ 15 und 16 LNatSchG NRW vorzubereiten und durchzuführen, erforderliche Fachgutachten zu beauftragen sowie die politischen Gremien regelmäßig über den Fortgang des Verfahrens zu informieren.
- Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Die benötigten Finanzmittel wurden bereits im Bereich 2-2 / Umwelt unter dem Auftrag: 220013020190 / Landschaftsentwicklung und Artenschutz, Kostenart: 529100 - Sonstige Aufwendungen für Dienstleistungen / Fortführung Landschaftsplan eingeplant.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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2
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(wie Dokument)
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486,3 kB
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