06.07.2026 - 34.1 Beantwortung der Anregung gem. §24 GO NRW / Bür...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 34.1
- Gremium:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum:
- Mo., 06.07.2026
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Umwelt
- Bearbeitung:
- Markus Werntgen-Orman
- Konsequenzen:
- Drucksache hat keine finanziellen Konsequenzen; Drucksache hat keine klimatischen Konsequenzen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Der Haupt- und Finanzausschuss – mit Beteiligung des Oberbürgermeisters – fasst einstimmig folgenden Beschluss:
- Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die als Anlage beigefügte Anregung nach §24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) von Herrn Klaus Kreisköther zur Kenntnis
- Der Haupt- und Finanzausschuss stellt fest, dass das On-Demand-System zur Altkleidersammlung ein bedarfsgerechtes sowie bürgerfreundliches Angebot darstellt. Es trägt dazu bei, unnötige Fahrten zu vermeiden, gewährleistet eine hohe Qualität der gesammelten Altkleider und leistet zugleich einen wertvollen Beitrag zur Stadtsauberkeit. Vor diesem Hintergrund besteht keine Notwendigkeit, dass bestehende Holsystem weitreichend zu verändern. Der Anregung des Antragstellers kann daher nicht entsprochen werden.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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168,1 kB
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