24.06.2026 - 7.1.3 Antrag der Fraktion DIE GRÜNEN in der Bezirksve...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Herr Heinzen begründet die Antragstellung.

 

Herr Kempkes stellt die Nachfrage ob sich der Antrag auf die Betonpoller oder auf die

Feuerwehrpoller bezieht. Er kritisiert den kommunalen Ordnungsdienst nicht gut

genug durchgreifen zu können, durch Einschüchterungen von den Falschparkern.

Frau Wegmeyer stellt klar, dass in Absprache mit der Feuerwehr die Begrenzungen

durch die der Poller auf das Maximale ausgereizt worden ist. Aufgrund der

Schleppkurven der großen Fahrzeuge gibt es keine Möglichkeit die Poller weiter zu

verschieben.

Herr Jehn stellt klar, dass der KOD im Bereich der Innenstadt deutlich verstärkt

worden ist. Entgegen der Aussagen des Herrn Kempkes ist der KOD weit über 16

Uhr tätig. Er nennt Fallzahlen der angezeigten Ordnungswidrigkeiten.

Herr Heinzen regt an, dass die Betonwürfel durch Feuerwehrpoller, welche mit einem

Schlüssel entfernt werden können, ausgetauscht werden.

Herr Kempkes wünscht sich härtere Maßnahmen gegen Falschparker.

Er behauptet Hauptproblem der fehlenden härteren Maßnahmen sei die Angst der

Mitarbeiter gegenüber dem Verursachenden Klientel. 

Herr Buschmann erinnert zurück an die ursprüngliche Antragstellung und bittet Herrn

Heinzen, ob der Antrag nicht umformuliert werden sollte.

Herr Heinzen stellt einen Änderungsantrag und formuliert diesen wie folgt um:

„Die Bezirksvertretung Alt-Oberhausen beauftragt die Verwaltung zu prüfen, wie die

Betonbarrieren an den Fußgängerüberwegen durch Feuerwehrpoller, die mittels

speziellem Schlüssel entfernt werden können, ersetzt und nach innen versetzt

werden können um dem Fahrraum keine Möglichkeit zum widerrechtlichen Parken

anbieten zu können.“

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Beschluss

Der Bezirksvertretung Alt-Oberhausen fasst einstimmig folgenden –geänderten- Beschluss:

 

 

„Die Bezirksvertretung Alt-Oberhausen beauftragt die Verwaltung zu prüfen, wie die

Betonbarrieren an den Fußgängerüberwegen durch Feuerwehrpoller, die mittels

speziellem Schlüssel entfernt werden können, ersetzt und nach innen versetzt

werden können um dem Fahrraum keine Möglichkeit zum widerrechtlichen Parken

anbieten zu können.“