18.05.2026 - 22 Beschluss über die Teilnahme an der landesweite...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 22
- Sitzung:
-
5. Sitzung des Rates der Stadt
- Gremium:
- Rat der Stadt
- Datum:
- Mo., 18.05.2026
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Mobilität
- Bearbeitung:
- Selajdin Zeneli
- Konsequenzen:
- Drucksache hat finanzielle Konsequenzen (siehe Sachverhalt); Drucksache hat klimatische Konsequenzen (siehe Anlage "Klimacheck")
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Der Rat der Stadt – mit Beteiligung des Oberbürgermeisters – fasst mit großer Mehrheit – gegen die Stimmen der AfD-Fraktion – folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Oberhausen stimmt der Bereitstellung von Eigenmitteln im Rahmen der landesweiten Förderung für On-Demand-Ridepooling-Angebote im Land Nordrhein-Westfalen zu. Der nicht durch Fördermittel gedeckte Kostenanteil der Stadtwerke Oberhausen GmbH für den Linienbedarfsverkehr im Zeitraum vom 02.09.2026 bis zum 31.12.2030 beläuft sich auf insgesamt 347.000 Euro (brutto). Dem steht ein voraussichtliches Einsparpotenzial im Nachtexpressliniennetz in Höhe von 100.000 Euro (brutto) pro Jahr ab 2027 gegenüber, so dass nur in 2026 ein Defizit in Höhe von 17.000 EUR entsteht, während in den Folgejahren Überschüsse erzielt werden, die dieses Defizit über die Gesamtlaufzeit hinweg kompensieren.
Die Finanzierung der Ausweitung des On-Demand-Verkehrs erfolgt über den Defizitausgleich im Rahmen der Direktvergabe als Bestandteil des öffentlichen Dienstleistungsauftrags (ÖDA) gemäß Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 zwischen der STOAG und der Stadt Oberhausen im Auftrag 950015040700 'STOAG GmbH' bei der Kostenart 531540 'STOAG Verlustausgleich'.
Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt unter dem Vorbehalt
- der Berücksichtigung im Haushalt 2026 und den Folgejahren,
- der Genehmigung des Haushalts durch die zuständige Aufsichtsbehörde sowie
- einer Förderzusage durch die Bezirksregierung Düsseldorf.
Deckungsvorschlag: Eine Deckung kann nicht angegeben werden. Somit ergibt sich eine Verschlechterung des Ergebnisses der laufenden Verwaltungstätigkeit.
Anlagen zur Vorlage
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