18.05.2026 - 19 Erster kommunaler Wärmeplan für Oberhausen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 19
- Sitzung:
-
5. Sitzung des Rates der Stadt
- Gremium:
- Rat der Stadt
- Datum:
- Mo., 18.05.2026
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Umwelt
- Bearbeitung:
- Markus Werntgen-Orman
- Konsequenzen:
- Drucksache hat keine finanziellen Konsequenzen; Drucksache hat klimatische Konsequenzen (siehe Anlage "Klimacheck")
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
OB Berg macht darauf aufmerksam, dass Stadtv. Prohl sich in dieser Angelegenheit für befangen erklärt und deshalb den Sitzungsraum verlassen hat.
Er weist anschließend darauf hin, dass die Drucksache B/18/0690 nach Anhörung der drei Bezirksvertretungen in Osterfeld, Alt-Oberhausen und Sterkrade im Stadtplanungs- und Umweltausschuss ohne Votum vorberaten worden ist. Es folgen Wortbeiträge von Frau Stadtv. Hansen, Frau Stadtv. Wilts, Stadtv. Bandel, Stadtv. Dobnik und Stadtv, Karacelik, bevor OB Berg über die Drucksache abstimmen lässt.
Beschluss
Der Rat der Stadt – mit Beteiligung des Oberbürgermeisters – fasst mit großer Mehrheit – gegen die Stimmen der AfD-Fraktion – folgende Beschlüsse:
Der Rat der Stadt
- beschließt den ersten kommunalen Wärmeplan für die Stadt Oberhausen (nach § 13 Absatz 5 WPG i.V.m. § 2 Absatz 1 LWPG NRW).
- beschließt den kommunalen Wärmeplan als strategische Planungsgrundlage für eine treibhausgasneutrale, kosteneffiziente und sozial verträgliche Wärmeversorgung im Stadtgebiet. Er ist bei allen Planungen, Prozessen und Entscheidungen als Fachplanung zu berücksichtigen.
- beauftragt die Verwaltung, die in ihrer Zuständigkeit liegenden Maßnahmen aus der Umsetzungsstrategie des Wärmeplans entsprechend ihrer jeweiligen Priorität vorzubereiten und umzusetzen. Dazu sind relevante Akteure in den Prozess einzubinden. Sofern zusätzliche Personal- oder Sachmittel für ihre Vorbereitung und/oder Umsetzung notwendig sind, werden die notwendigen Beschlüsse den zuständigen Gremien zur Entscheidung vorgelegt.
Anlagen zur Vorlage
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7,1 MB
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