18.05.2026 - 15 Umsetzung des Katastrophenschutzbedarfsplans Ei...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

OB Berg weist darauf hin, dass die Drucksache B/18/0516 im Wirtschafts- und Ordnungsausschuss sowie im Haupt- und Finanzausschuss einstimmig zustimmend vorberaten worden ist.

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Beschluss

Der Rat der Stadt – mit Beteiligung des Oberbürgermeisters – fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

 

Der Rat der Stadt beschließt zur Umsetzung des bereits beschlossenen Katastrophenschutzbedarfsplans die Einrichtung von drei Vollzeitplanstellen im Bereich 6-1/ Feuerwehr sowie einer Teilzeitplanstelle im Bereich 4-1/ Personal und Organisation. Die Personalkosten der 3,5 Planstellen betragen gem. den KGSt-Richtwerten jährlich zwischen 323.150,- und 358.150,- EUR. Diese sind zur Haushaltsplanung 2027 ff. im Deckungsring Personal, Produkt 021502 Abwehr von Großschadensereignissen und Bevölkerungsschutz anzumelden. Für das Haushaltsjahr 2026 ist das notwendige Budget entsprechend überplanmäßig bereitzustellen.

 

Deckungsvorschlag

Eine Deckung der anteiligen Personalkosten unter Berücksichtigung der Stellenbesetzungen zum 1. August 2026 (134.645,- bzw. 149.229,- EUR) kann nicht erfolgen. Somit ergibt sich für das Haushaltsjahr 2026 eine Verschlechterung des Ergebnisses aus laufender Verwaltungstätigkeit.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?SILFDNR=1001008&TOLFDNR=1019937&selfaction=print