18.05.2026 - 6 Besetzung der Jury für den Heimatpreis

Beschluss:
Wahl durchgeführt
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Beratung

Am 15. Mai 2023 hat der Rat der Stadt mit der Drucksache B/17/3439-01 für die Förderperiode 2023 bis 2027 die jährliche Verleihung des Heimatpreises beschlossen, berichtet OB Berg.

Auf der Grundlage dieses Beschlusses geht es heute um die Zusammensetzung der Jury für den Heimatpreis.

Es folgen Wortbeiträge von Stadtv. Noldus, 1. Beig. u. Stk. Tsalastras, Frau Erdas, Stadtv. Karacelik sowie Frau Stadtv. Stehr, die gemäß § 5 Nr. 4 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt beantragt, die Debatte an dieser Stelle zu beenden. Nachdem OB Berg festgestellt hat, dass die bisher nicht mit einem Beitrag zu Wort gekommenen Fraktionen und die Gruppe auf das Rederecht verzichten, lässt er über den Geschäftsordnungsantrag abstimmen:

 

Der Rat der Stadt stimmt einstimmig – bei Enthaltung der Gruppe FOB-FDP im Rat – dem Antrag zur Geschäftsordnung auf Schluss der Aussprache zu.

 

OB Berg schlägt vor, abschnittweise vorzugehen und lässt über die Ziffer 1 des Beschlussvorschlags abstimmen.

 

 

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Beschluss

Der Rat der Stadt – mit Beteiligung des Oberbürgermeisters – fasst mit großer Mehrheit – gegen die Stimmen der AfD-Fraktion sowie bei Enthaltung der LINKE.LISTE-Fraktion – folgenden Beschluss über die Ziffer 1 der Drucksache B/18/0770:

 

Auf der Grundlage des Beschlusses des Rates der Stadt Oberhausen vom 15.05.2023, Drucksache B/17/3439-01 beschließt der Rat der Stadt - jeweils mit Beteiligung des Oberbürgermeisters- für den Heimatpreis

 

  1.     Die Jury setzt sich aus institutionellen Mitgliedern und Mitgliedern des Rates zusammen. Institutionelle Mitglieder sind:
  • der*die Oberbürgermeister*in der Stadt Oberhausen
  • der*die Kulturdezernent*in der Stadt Oberhausen (Bereich Kultur und Vorsitz der Jury)
  • ein*e Vertreter*in des APX-LVR, Archäologie (Bereich Heimatgeschichte, Denkmalschutz)
  • ein*e Vertreter*in des Bereichs Chancengleichheit der Stadt Oberhausen (Bereich Diversität)
  • ein*e Vertreter*in des Gasometers (Bereich Industriekultur)
  • ein*e Vertreter*in der Gedenkhalle der Stadt Oberhausen (Bereich Erinnerungskultur)
  • ein*e Vertreter*in der IHK (Bereich Wirtschaft)
  • ein*e Vertreter*in des Integrationsrats (Bereich Integration)
  • ein*e Vertreter*in der Kirchen (Bereich Kirche)
  • ein*e Vertreter*in des Lichtburg Filmpalasts (Bereich Unterhaltung)
  • ein*e Vertreter*in der LUDWIGGALERIE (Bereich Kunst)
  • ein*e Vertreter*in des SSB (Bereich Sport)
  • ein*e Vertreter*in der SSP (Bereich Stiftungen)
  • ein*e Vertreter*in des Stadtarchivs (Bereich Geschichte)
  • ein*e Vertreter*in für den Bereich Umwelt
  • ein*e Vertreter*in des Westfield CENTRO (Bereich Handel)

 

Unter Ziffer 2 geht es um die Bestellung von drei Ratsmitgliedern als ordentliche Mitglieder und drei Ratsmitgliedern als deren persönliche Stellvertretungen, merkt OB Berg an.

Er stellt fest, dass ihm für die drei Sitze der ordentlichen und stellvertretenden Jurymitglieder jeweils vier Vorschläge vorliegen und somit ein einheitlicher Wahlvorschlag nicht zustande kommt. Damit ist nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (Hare-Niemeyer) offen abzustimmen.  Er verliest die Namen der vorgeschlagenen Personen und stellt fest, dass es keine weiteren Vorschläge gibt. Daraufhin lässt OB Berg zunächst über den Listenvorschlag der CDU-Fraktion, sodann über den Listenvorschlag der SPD-Fraktion, anschließend über den der AfD-Fraktion und schließlich über den der GRÜNE x PARTEI-Ratsfraktion abstimmen.

Er stellt fest, dass auf die eingereichten Wahlvorschläge folgende Stimmzahlen abgegeben worden sind:

Auf den Vorschlag der CDU-Fraktion entfallen 17 Stimmen, auf den Vorschlag der SPD-Fraktion 16 Stimmen und die Stimme des Oberbürgermeisters, auf den Vorschlag der AfD-Fraktion entfallen 12 Stimmen und auf den Vorschlag der GRÜNE x PARTEI-Ratsfraktion entfallen 8 Stimmen. Nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (Hare-Niemeyer) kommt damit den Fraktionen von CDU, SPD und AfD das Benennungsrecht für die Entsendung eines ordentlichen respektive stellvertretenden Mitglieds zur Besetzung der Jury für den Heimatpreis zu.

 

 

Der Rat der Stadt – mit Beteiligung des Oberbürgermeisters – wählt unter der Ziffer 2 folgende Damen und Herren zu ordentlichen und stellvertretenden Jury-Mitgliedern für den Heimatpreis:

 

 

  1.     Der Rat der Stadt bestellt in entsprechender Anwendung des § 50 Abs. 3 GO NRW seine folgenden drei Mitglieder als ordentliche Mitglieder der Jury für den Heimatpreis sowie die folgenden drei Mitglieder als persönliche Stellvertretungen dieser ordentlichen Mitglieder für die Dauer der Wahlperiode 2025 bis 2030:

 

ordentliche Mitglieder   Stellvertreter*innen

1. Frau Marita Wolter   Herrn Frank Boda

2. Herrn Axel Scherer   Herrn Bülent Sahin

3. Herrn Jörg Lange   Herrn Jens Tenbergen

 

Zuletzt erfolgt die Abstimmung über die Ziffer 3 des Beschlussvorschlags.

Der Rat der Stadt – mit Beteiligung des Oberbürgermeisters – fasst einstimmig folgenden Beschluss über die Ziffer 3:

  1.     Ansprüche auf Verdienstausfall, Sitzungsgeld und Fahrtkostenerstattung werden im Sinne des § 17 Abs. 9 der Hauptsatzung der Stadt Oberhausen ausgeschlossen.