23.03.2026 - 7 Einzelfallsatzung nach KAG NRW hier: Reduzierun...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Sitzung:
-
4. Sitzung des Rates der Stadt
- Gremium:
- Rat der Stadt
- Datum:
- Mo., 23.03.2026
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Mobilität
- Bearbeitung:
- Christoph Baranski
- Konsequenzen:
- Drucksache hat finanzielle Konsequenzen (siehe Sachverhalt); Drucksache hat keine klimatischen Konsequenzen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Der Rat der Stadt – mit Beteiligung des Oberbürgermeisters – fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt die als Anlage beigefügte Satzung der Stadt Oberhausen über die Festlegung des Anteils der Beitragspflichtigen am Aufwand für die Erneuerung und Verbesserung der Straße Köstersfeld.
Die Einnahmen in Höhe von 1.000.000 EUR sind im Haushalt 2026 wie folgt eingeplant:
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Finanzstelle |
Bezeichnung |
Finanz- position |
Bezeichnung |
2026 |
|
560012010101200 |
Beiträge und ähnliche Entgelte |
6881.10 |
Beiträge für „KAG“ |
1.833.000 EUR |
Die Einnahme in Höhe von 1.000.000 EUR ist Bestandteil des oben dargestellten Haushaltsansatzes für 2026.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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105,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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2,9 MB
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3
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(wie Dokument)
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1,8 MB
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