03.03.2026 - 4.1 Gewährung von Zuschüssen für Aktivitäten in Sta...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Frau Poppel signalisiert ihre grundsätzliche Zustimmung zur Vorlage und lobt das Engagement der zahlreichen Akteure der jeweiligen Veranstaltungen.

Auf ihre Nachfrage zur Höhe der Fördergelder hin erläutert Herr Bezirksbürgermeister Domberger, dass jede Veranstaltung mit 25 % der beantragten Summe gefördert wird. Die Bitte von Frau Poppel um eine detaillierte Kostenaufstellung für die Veranstaltung der KG Blau-Gelb Vondern nimmt er auf.

Herr Wolff beantragt eine Einzelabstimmung über die jeweiligen Anträge. Dem Antrag wird zugestimmt.

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Beschluss

Zu den Anträgen wurde wie folgt abgestimmt:

  1. Falken – gegen die Stimme der AfD

      2. KG Blau-Gelb Vondern – einstimmig

      3. WEGO – einstimmig

      4. Feierabendtreff – einstimmig

      5. Siedlerfest – einstimmig

 

Insgesamt fasst die Bezirksvertretung Osterfeld mit Mehrheit folgenden Beschluss:

Die Bezirksvertretung Osterfeld beschließt, folgende Beträge im Rahmen der Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen für Aktivitäten in Stadtteilzentren im Haushaltsjahr 2026 zur Verfügung zu stellen:

 

1.

25. Tackenberger Nachbarschaftsfest „Die Falken“

1.100,00 EUR

2.

Traditionelles Kinder-Sommerfest der KG Blau-Gelb-Vondern 1936 e. V.

970,00 EUR

3.

39. Osterfelder Stadtfest der Werbegemeinschaft Osterfeld e.V.  

3.000,00 EUR

4.

Feierabendtreff Osterfeld

900,00 EUR

5.

AWO-Oberhausen          

500,00 EUR

                                             

Mittel für die Bezuschussung stehen bei dem Produkt 021801 - Bürgerservice, Melde- und Ausweisangelegenheiten, Bezirksverwaltungsstellen -, unter dem Auftrag 233002180100 – Bezirksverwaltungsstelle Osterfeld -, beim Sachkonto 531800 – Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche - zur Verfügung.

 

Die Leistungen werden vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes und des HSK 2026 ff. durch die Aufsichtsbehörde beschlossen. Bis dahin befindet sich die Stadt Oberhausen in der vorläufigen Haushaltsführung und darf demnach keine freiwilligen Leistungen begleichen.

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Anlagen zur Vorlage