09.02.2026 - 33.2 Ergebnis der Prüfung des Antrags „Schaffung von...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Die Frage von Stadtv. Hoff beantwortetet Beig. Dr. Palotz im Nachgang zur Ratssitzung wie folgt: “Für das Kalenderjahr 2026 wurde den E-Scooter-Betreibern LIME, DOTT, VOI und BOLT eine Sondergenehmigung für den Betrieb von Sharing-E-Scootern im Stadtgebiet Oberhausen erteilt.

Die festgelegte Höchstgrenze beträgt insgesamt 1.000 E-Scooter. Aktuell wurden Sondergenehmigungen für insgesamt 950 E-Scooter vergeben. Die Verteilung stellt sich wie folgt dar:

  •           LIME: 250 E-Scooter
  •           DOTT: 250 E-Scooter
  •           VOI: 250 E-Scooter
  •           BOLT: 200 E-Scooter.”

 

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?SILFDNR=1000996&TOLFDNR=1017063&selfaction=print