09.02.2026 - 33.2 Ergebnis der Prüfung des Antrags „Schaffung von...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 33.2
- Sitzung:
-
3. Sitzung des Rates der Stadt
- Gremium:
- Rat der Stadt
- Datum:
- Mo., 09.02.2026
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführung:
- Mobilität
- Bearbeitung:
- Selajdin Zeneli
- Konsequenzen:
- Drucksache hat keine finanziellen Konsequenzen; Drucksache hat keine klimatischen Konsequenzen
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Beratung
Die Frage von Stadtv. Hoff beantwortetet Beig. Dr. Palotz im Nachgang zur Ratssitzung wie folgt: “Für das Kalenderjahr 2026 wurde den E-Scooter-Betreibern LIME, DOTT, VOI und BOLT eine Sondergenehmigung für den Betrieb von Sharing-E-Scootern im Stadtgebiet Oberhausen erteilt.
Die festgelegte Höchstgrenze beträgt insgesamt 1.000 E-Scooter. Aktuell wurden Sondergenehmigungen für insgesamt 950 E-Scooter vergeben. Die Verteilung stellt sich wie folgt dar:
- LIME: 250 E-Scooter
- DOTT: 250 E-Scooter
- VOI: 250 E-Scooter
- BOLT: 200 E-Scooter.”
Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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544,1 kB
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