09.02.2026 - 7 Wahl eines Mitglieds sowie zweier stellvertrete...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Sitzung:
-
3. Sitzung des Rates der Stadt
- Gremium:
- Rat der Stadt
- Datum:
- Mo., 09.02.2026
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Umwelt
- Bearbeitung:
- Markus Werntgen-Orman
- Konsequenzen:
- Drucksache hat keine finanziellen Konsequenzen; Drucksache hat keine klimatischen Konsequenzen
- Beschluss:
- Wahl durchgeführt
Beratung
OB Berg berichtet, dass das Verfahren zur Wahl der Mitglieder und der stellvertretenden Mitglieder des Naturschutzbeirats sich grundsätzlich nach § 70 LNatSchG in Verbindung mit § 2 DVO – LnatSchG richtet. Danach sind für die Wahl der Mitglieder und der stellvertretenden Mitglieder des Naturschutzbeirats gesonderte Wahlgänge vorgeschrieben. Zur Anwendung kommt jeweils das Wahlverfahren nach § 50 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW).
Vorliegend sind zunächst unter a. und b. erstmals für die Wahlperiode 2025 bis 2030 ein Mitglied und ein stellvertretendes Mitglied auf Vorschlag des Waldbauernverbandes NRW
e. V zu wählen. Entsprechende Vorschläge lagen im Vorfeld der konstituierenden Ratssitzung vom 17.11.2025 nicht vor.
Zudem ist das zum Stellvertreter gewählte Mitglied des Landesverband Gartenbau NRW e. V. zwischenzeitlich zurückgetreten und damit aus dem Naturschutzbeirat ausgeschieden. Dafür ist unter Anwendung des Wahlverfahrens nach § 50 Abs. 2 GO NRW ein/e Nachfolger/in zu wählen.
OB Berg hält unwidersprochen fest, dass er die Namen nicht vortragen muss und lässt über die Vorschläge abstimmen.
Beschluss
Der Rat der Stadt – mit Beteiligung des Oberbürgermeisters – stimmt jeweils einstimmig dem Vorschlag unter der Ziffer 1 a), 1 b) sowie der Ziffer 2 zu und wählt folgende Herren zu ordentlichen, respektive stellvertretenden Mitgliedern des Naturschutzbeirats bei der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Oberhausen:
Der Rat der Stadt wählt für die restliche Dauer seiner Wahlperiode 2025 bis 2030 in drei jeweils gesonderten Wahlgängen
- aus den Vorschlägen des Waldbauernverbandes NRW e.V.
- Herrn Frederik Sarres zum ordentlichen Mitglied und
- Herrn Johannes Scheidt zum stellvertretenden Mitglied
des Naturschutzbeirates bei der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Oberhausen
sowie
- auf Grund des Vorschlags des Landesverbands Gartenbau NRW e. V.
Herrn Georg Böllhoff zum stellvertretenden Mitglied
des Naturschutzbeirates bei der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Oberhausen.
