09.02.2026 - 21 Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung zur ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss

Der Rat der Stadt – mit Beteiligung des Oberbürgermeisters – fasst mit großer Mehrheit – gegen die Stimmen der AfD-Fraktion – folgenden Beschluss:

 

 

Der Rat der Stadt genehmigt gem. § 60 Abs. 1 S. 3 GO NRW die folgende von Herrn Oberbürgermeister Herrn Thorsten Berg und dem Ratsmitglied Denis Osmann gem. § 60 Abs. 1 S. 2 GO NRW getroffene Dringlichkeitsentscheidung:

 

Da es sich um den Fall äußerster Dringlichkeit handelt, treffen Herr Oberbürgermeister Berg und das Ratsmitglied Denis Osmann gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 folgende Entscheidung:

 

Der Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2025 im Deckungsring „Personal“ (D00000001) wird zugestimmt.

 

501200 (7000.00) Tariflich Beschäftigte 1.000.000,- EUR

504110 (7000.00) Beihilfe für Beamte 500.000,- EUR

 

1.500.000,- EUR

 

Deckungsvorschlag:

Verschlechterung des Ergebnisses aus laufender Verwaltungstätigkeit.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?SILFDNR=1000996&TOLFDNR=1017048&selfaction=print