09.02.2026 - 23 Entscheidung über die Angebotsstrukturen der Ki...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Die Drucksache B/18/0346 ist im Jugendhilfeausschuss einstimmig zustimmend und im Haupt- und Finanzausschuss einstimmig zustimmend, bei Enthaltung der LINKE.LISTE Fraktion, vorberaten worden, so OB Berg.

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Beschluss

Der Rat der Stadt – mit Beteiligung des Oberbürgermeisters – fasst einstimmig – bei Enthaltung der LINKE.LISTE-Fraktion – folgende Beschlüsse:

 

Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt: 

1.    Die in der Anlage 2 und 3 aufgeführten Angebotsprofile der Tageseinrichtungen für Kinder im Alter von 0 Jahren bis zum Schuleintritt in Kindertageseinrichtungen (KTE) und Kindertagespflege (KTP) im Stadtgebiet Oberhausen zum Kindergartenjahr (KJ) 2026/27 nach dem Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (KiBiz) – unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch das Land Nordrhein-Westfalen. 

2.    Zur Sicherstellung des Rechtsanspruches wurde für das KJ 2026/27 mit den freien Trägern die Bereitstellung von zusätzlichen Plätzen in KTE ausgehandelt. Für die vereinbarten Platzausweitungen in Tageseinrichtungen für Kinder im Alter von 0 Jahren bis zum Schuleintritt übernimmt die Stadt Oberhausen, wie in den vergangenen KJ auch, den Trägeranteil mit 110 Prozent der für diese Plätze festgelegten Kindpauschalen. Der Aufwand an städtischen Zuschüssen für zusätzliche Platzausweitungen für freie Träger beträgt rund 178.695,-- EUR p.a., die bei der Haushaltsplanung 2026 beim Produkt 060101 – Kinderbetreuung, Auftrag 310006010101 – Betriebsführung, Kostenart: 531800 – Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche berücksichtigt wurden. 

3.    Insgesamt sind 270 Kindertagespflegepersonen im Stadtgebiet Oberhausen für das Kindergartenjahr (KJ) 2026/27 nach dem Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (KiBiz) im Zuschussantrag zum 15.03. beim LVR anzumelden. 

4.    Bis zum Termin der tatsächlichen Anmeldung der Plätze beim LVR am 15.03.2026 kann es noch zu Veränderungen des Gesamtergebnisses kommen, wenn Umsetzungshemmnisse bekannt werden oder kurzfristig noch zusätzliche Platzangebote geschaffen werden müssen. Dies kann vereinzelt der Fall sein, wenn Kinder beispielsweise vom Schulbesuch zurückgestellt werden oder ein Anspruch auf einen inklusiven Betreuungsplatz festgestellt wird. Die Verwaltung wird ausdrücklich ermächtigt, dies bei der Mittelbeantragung beim LVR zu berücksichtigen.

5.   Die Beschlüsse vom 17.02.2020 (Drucksache B/16/5423-01) und 26.04.2023 (Drucksache B/17/3341-01) zur plusKITA-Förderung gemäß § 44 und § 45 KiBiz werden für das KJ 2026/27 fortgesetzt. Hierin wurden die Kriterien zur Verteilung der Landeszuschüsse und die Weiterleitung der Landesmittel an die Träger festgelegt. 

6.    Die Verwaltung wird beauftragt den Bedarf der Eltern flankierend mittels Befragung zu ermitteln. Hierbei ist die KiBiz-Reform zu berücksichtigen. Ein Vorschlag zur haushaltsneutralen Kostendeckung wird vorher von der Fachverwaltung unterbreitet. 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?SILFDNR=1000996&TOLFDNR=1017042&selfaction=print