09.02.2026 - 20 Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung zur ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Beschluss

Der Rat der Stadt – mit Beteiligung des Oberbürgermeisters – fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

 

Der Rat der Stadt genehmigt gem. § 60 Abs. 1 S. 3 GO NRW die folgende von Herrn Oberbürgermeister Herrn Thorsten Berg und dem Ratsmitglied Marita Wolter am 27. November 2025 gem. § 60 Absatz 1 Satz 2 der Gemeindeordnung für Nordrhein-Westfalen (GO NRW) getroffene Dringlichkeitsentscheidung:

 

Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, treffen Herr Oberbürgermeister Berg und das Ratsmitglied Frau Marita Wolter gemäß § 60 Absatz 1 Satz 2 der Gemeindeordnung für Nordrhein-Westfalen (GO NRW) folgende Entscheidung:

 

Die Stadt Oberhausen stimmt der Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen im Produktbereich 11 - Ver- und Entsorgung - wie folgt zu:

Auftrag  Bezeichnung  Sachkonto Bezeichnung  Betrag/EUR

(Finanzstelle)                (Finanzposition)                         

110011030100 Abwasserbeseitigung 531300  Aufw. für Zuwendungen 703.200

(PN1103)    (7300.00) an Zweckverbände

 

Deckungsvorschlag: Verschlechterung des Ergebnisses aus laufender Verwaltungstätigkeit.

(Eine Kostenunterdeckung im Gebührenhaushalt ‚Abwasserbeseitigung‘ am Ende des Kalkulationszeitraumes 2025 soll gem. § 6 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen innerhalb der nächsten vier Jahre ausgeglichen werden).

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage