09.02.2026 - 3.1 Grundsteuerhebesätze 2026
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.1
- Sitzung:
-
3. Sitzung des Rates der Stadt
- Gremium:
- Rat der Stadt
- Datum:
- Mo., 09.02.2026
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Finanzen
- Bearbeitung:
- Anja Holz
- Konsequenzen:
- Drucksache hat finanzielle Konsequenzen (siehe Sachverhalt); Drucksache hat keine klimatischen Konsequenzen
- Beschluss:
- vertagt
Beratung
OB Berg erinnert an seine eingangs getätigten Ausführungen im Rahmen der formellen Feststellungen zur Drucksache B/18/0402.
1. Beig. u. Stk. Tsalastras erläutert die Gründe für die Absetzung der Drucksache von der heutigen Tagesordnung. Die Beschlussfassung über die Grundsteuerhebesätze ist für die nächste Beratungsfolge vorgesehen. Dahinter steht die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen, das die Grundsteuerfestsetzungen der Städte Bochum, Dortmund, Essen und Gelsenkirchen mit differenzierten Hebesätzen in den zur gemeinsamen Verhandlung verbundenen Fällen aufgehoben, bzw. teilweise aufgehoben hat. Nach Beratung mit der Landesregierung legen die betroffenen Städte Berufung beim OVG NRW gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen ein. Wie lange das Berufungsverfahren dauern wird, ist ungewiss. Ein Urteil des für Oberhausen zuständigen Verwaltungsgerichts Düsseldorf liegt aktuell noch nicht vor. Dort sind Verfahren der Städte Ratingen, Hilden und Oberhausen anhängig, über die das Gericht am 10.03.2026 befinden wird. Sollte das Verwaltungsgericht Düsseldorf die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen bestätigen, wird die Verwaltung dem Rat der Stadt vorschlagen, einheitliche Hebesätze zu beschließen. Andernfalls würde es bei den differenzierten Hebesätzen bleiben.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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152,6 kB
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