09.02.2026 - 3.2 Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2026 ff.

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Zur gemeinsamen Beratung mit der Drucksache B/18/0399 (Fortschreibung des Haushaltsicherungskonzept 2026 ff.) ruft OB Berg die beiden Änderungsanträge der GRÜNE x PARTEI Ratsfraktion (Drucksache A/18/0466 und A/18/0469) sowie den Änderungsantrag der SPD-Fraktion (Drucksache A/18/0474) und schließlich den Änderungsantrag der CDU-Fraktion (Drucksache A/18/0475) auf.

 

Die vier Änderungsanträge liegen erstmalig für die heutige Ratssitzung zur Beratung vor.

Beratung und Abstimmung über die Änderungsanträge sind bei dem jeweiligen Tagesordnungspunkt hinterlegt.

OB Berg lässt zuerst über den weitestgehenden Änderungsvorschlag der CDU-Fraktion (Drucksache A/18/0475) abstimmen. Er stellt fest, dass sich der Änderungsvorschlag der GRÜNE x PARTEI Ratsfraktion mit der Drucksachen Nr. A/18/0466 aufgrund des Abstimmungsergebnisses über die Drucksache A/18/0475 erledigt hat. Anschließend lässt er über den weniger weitgehenden Vorschlag der GRÜNE x PARTEI Ratsfraktion mit der Drucksachen Nr. A/18/0469 und danach über den nächst weniger weitgehenden Beschlussvorschlag der SPD-Fraktion (Drucksache A/18/0474) abstimmen, bevor er schließlich über die Drucksache B/18/0399 in der durch die beschlossenen Änderungsvorschläge geänderten Fassung abstimmen lässt.

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Beschluss

Der Rat der Stadt – mit Beteiligung des Oberbürgermeisters – fasst mit Mehrheit – gegen die Stimmen der AfD-Fraktion, die GRÜNE x PARTEI Ratsfraktion, der LINKE.LISTE-Fraktion, der Gruppe FOB-FDP im Rat, sowie bei Enthaltung der beiden fraktionslosen Herren Stadtverordneten Grönke und Kocan – folgende geänderte Beschlüsse:

 

 

Der Rat der Stadt beschließt

 

  1. die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2026 ff. (Anlage 1) sowie
  2. die dazugehörige Gesamtergebnisplanung 2026 bis 2033 (Anlage 2).

 

Die Auswirkungen auf den Haushalt 2026 und die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung 2027 bis 2029 werden in den Haushaltsplan 2026 aufgenommen.

 

Bei der Umsetzung des Beschlusses unter 1. (Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2026ff) sind folgende Faktoren einzubeziehen:

 

Laufende Nummer 21 b/Einführung von Parkgebühren aus Schul- bzw. Lehrerparkplätzen

Der Rat der Stadt beschließt die Streichung der unter der laufenden Nummer 21 b) in der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes aufgeführten Einführung von Parkgebühren auf Schul- bzw. Lehrerparkplätzen. Eine Kompensation erfolgt durch eine Erhöhung der unter der lfd. Nummer 19 des Haushaltssicherungskonzepts 2026 ff. aufgeführten Energiesparmaßnahmen in der Gesamtverwaltung.

 

Laufende Nummer 25/Einführung einer Infrastrukturabgabe (im Rahmen von Beherbergungen)

 

1. Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt, die in der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2026 ff. vorgesehene Einführung einer Infrastrukturabgabe im Rahmen von Beherbergungen bis einschließlich 06/2027 nicht umzusetzen.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, für die Folgejahre ab 07/2027 alternative Kompensationsmöglichkeiten zu erarbeiten und den politischen Gremien zur Entscheidung vorzulegen.

 

3. Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, ergebnisoffen zu prüfen, unter welchen inhaltlichen, zeitlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen eine Infrastrukturabgabe für Oberhausen vertretbar ausgestaltet werden könnte, falls eine Einführung zu einem späteren Zeitpunkt in Erwägung gezogen würde.

 

Eine Vorfestlegung auf die Einführung erfolgt ausdrücklich nicht.

 

4. Im Rahmen dieser Prüfung führt die Verwaltung Gespräche mit den Interessenvertretungen der Beherbergungs-, Veranstaltungs- und Tourismuswirtschaft sowie mit der Oberhausener Wirtschafts- und Tourismusförderung.

 

5. Die Entwicklungen der Übernachtungszahlen in den umliegenden Städten, die eine Infrastrukturabgabe eingeführt haben, sind belastbar auszuwerten und Gegenstand der Gespräche.

 

Es ist insbesondere der Punkt zu ermitteln, ab dem Belastungen zu einem negativen Effekt bei den Übernachtungszahlen und damit zu Ausweichbewegungen in andere Kommunen führen würden.

 

6. Die Ergebnisse der Prüfungen, Gespräche und Auswertungen sind den zuständigen politischen Gremien spätestens bis August 2026 vorzulegen.

 

Zur Sicherstellung der Haushaltskonsolidierung für die unter Punkt 1 beschlossene Maßnahme beschließt der Rat eine kompensatorische Maßnahme über die Erhöhung der Ausschüttung der Stadtsparkasse Oberhausen um 900.000 Euro für das Halbjahr 2026 und 900.000 Euro für das Halbjahr 2027.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?SILFDNR=1000996&TOLFDNR=1017038&selfaction=print