01.09.2025 - 3 Außerordentliche Mitgliederversammlung des Städ...

Beschluss:
Wahl durchgeführt
Reduzieren

Beratung

OB Schranz informiert darüber, dass am 8. Oktober 2025 eine außerordentliche Mitgliederversammlung des Städtetages NRW in Bochum stattfinden wird. Eine Teilnahme an der Sitzung kann sowohl in Präsenz als auch online über die Videokonferenzsoftware Zoom stattfinden. Anlass für die Versammlung ist eine geplante Änderung der Satzung des Städtetages NRW.

 

OB Schranz macht darauf aufmerksam, dass die Stadt Oberhausen insgesamt sieben Delegierte entsenden kann. Von diesen wird eine Person auf Grundlage des § 113 II GO NRW entsandt. Er weist darauf hin, dass die Teilnahme von Gästen ohne Stimmrecht nicht vorgesehen ist.

Neben den sieben zu benennenden Delegierten sind in der Mitgliederversammlung sowohl der Oberbürgermeister als auch der Kämmerer kraft Satzung stimmberechtigt.

OB Schranz beginnt mit der Wahl der sechs Delegierten. Es liegen folgende Wahlvorschläge vor: Die CDU-Fraktion schlägt Herrn Nakot und Herrn Höppner vor, die SPD-Fraktion schlägt Frau Heitmann und Herr Sahin vor, die Fraktion DIE GRÜNEN Frau Gödderz und die Gruppe FDP im Rat schlägt Herrn Hoff vor.

Nachdem OB Schranz unwidersprochen festgestellt hat, dass es keine weiteren Wahlvorschläge gibt und dass er, ebenfalls unwidersprochen, die Vorschläge als einheitlichen Wahlvorschlag werten kann, lässt er darüber abstimmen.

Reduzieren

Beschluss

Der Rat der Stadt – mit Beteiligung des Oberbürgermeisters – wählt einstimmig folgende Personen als stimmberechtigte Delegierte zur Entsendung in die außerordentliche Mitgliederversammlung des Städtetages NRW:

 

 

 Der Rat der Stadt entsendet als stimmberechtigte Delegierte:

 

1. Herrn Werner Nakot

 

 2. .Herrn Chris Höppner

 

 3. Frau Dagmar Heitmann

 

 4. Herrn Bülent Sahin

 

 5. Frau Sandra Gödderz

 

 6. Herrn Marc Hoff

 

OB Schranz schlägt zur Bestellung eines Vertreters nach § 113 GO NRW Herrn Beigeordneten Michael Jehn vor.

 

Der Rat der Stadt – mit Beteiligung des Oberbürgermeisters – stimmt einstimmig dem Vorschlag des Oberbürgermeisters zu und entsendet als stimmberechtigten Delegierten in die außerordentliche Mitgliederversammlung des Städtetages NRW:

 

7. Herrn Beig. Michael Jehn

  (gem. § 113 Abs. 2 GO NRW).

 

Die entstehenden Kosten belaufen sich voraussichtlich auf ca. 400 EUR. Aufgrund der kurzen Anreise ist eine Abrechnung jedoch nur für ÖPNV-Tickets oder über eine Kilometerpauschale möglich. Haushaltsmittel stehen im Deckungsring Dienstreisen (D00000004) zur Verfügung.

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?SILFDNR=1000901&TOLFDNR=1013067&selfaction=print