08.05.2025 - 1 Aufstellung eines Katastrophenschutzbedarfsplans

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt beschließt den aufgestellten Katastrophenschutzbedarfsplan für die Stadt Oberhausen in der als Anlage beigefügten Fassung.

 

Mit dieser Vorlage ist keine Ausweitung des Stellenplans verbunden.

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Beratung

Herr Jehn geht auf die Dringlichkeit der Katastrophenschutzbedarfsplanung ein. Er führt aus, dass die Stadt Oberhausen in den 1950er Jahren das Amt 38 führte, welches für die Katastrophenschutzplanung zuständig war. In den 1990er Jahre wurden zum Ende des kalten Krieges viele Stellen in diesem Bereich abgebaut und die Tätigkeiten wurden in die der Feuerwehr integriert. Unter Anderem die Ereignisse wie den Terroranschlägen vom 11.09.2001 und dem Elbhochwasser im Jahr 2002 führten zu einem Umdenken. Es wurde ein entsprechendes Bundesamt eingerichtet und diverse Apps (z. B. NINA) wurden entwickelt. Mit Blick auf den Krieg in der Ukraine, der Covid-19-Pandemie und weitere lokale Ereignisse mussten lt. Herrn Jehn weitere Vorbereitungen getroffen werden, deren Planung sich nun auch in dem vorliegenden Katastrophenschutzbedarfsplan wiederspiegeln.

 

Herr Brandenburg hält einen Vortrag mittels PowerPoint-Präsentation.

 

Herr Flore räumt ein, dass der vergangene Abbau des Zivil- und Katastrophenschutzes ein Fehler war. Er sieht auf der anderen Seite ein Umdenken und spricht sich lobend für den vorliegenden Katastrophenschutzbedarfsplan aus. Außerdem lobt er die Verwaltung für die Zuhilfenahme von externen Stellen. Ein externer und neutralerer Blick auf die Sachverhalte kann aus seiner Sicht zu besseren Ergebnissen in der Katastrophenschutzplanung führen.

 

Des Weiteren lobt er mit Blick auf die Gesamtkosten die Herangehensweise, nach welcher keine weiteren Planstellen für die Umsetzung vorgesehen sind.

 

Herr Flore gibt an, dass die Stadt Oberhausen aus seiner Sicht ein neues Katastrophenschutzzentrum benötigt. In Bezug auf die Gesamtkosten, ist ihm klar, dass hier hohe Kosten entstehen werden. Aus seiner Sicht können Kommunen diese nicht dauerhaft tragen. Deshalb verdeutlicht er die Verpflichtung der Länder und des Bundes.

 

Herr Flore wünscht sich besondere Aufmerksamkeit im Thema der Cybersicherheit. Dabei nimmt er auch Bezug auf die Bedrohung durch Russland.

 

Der Vorsorge in der Trinkwasserversorgung misst er ebenfalls einen hohen Stellenwert bei.

 

Abschließend gibt Herr Flore an, dass der vorliegende Plan ein guter Schritt in die richtige Richtung ist.

 

Herr Bandel fühlt sich erschreckt und beruhigt zugleich. Es beruhigt ihn zu sehen, wie viel Aufwand zur Planung und Umsetzung betrieben wird und die Stadt Oberhausen auf viele denkbare Ereignisse vorbereitet ist. Er wünscht sich eine weitere Zusammenarbeit mit umliegenden Kommunen. Besonders Anschaffungen können gemeinsam beschafft und im Bedarfsfall geteilt werden.

Herr Rudi bittet um eine Beratung ohne Votum und bittet um weitere Informationen zur Seite neun des vorliegenden Plans.

 

Herr Götzke gibt an, dass in den Workshops über diverse Szenarien gesprochen wurde. Eine entsprechende Gefährdungsbeurteilung ergab verschiedene Wahrscheinlichkeiten.

 

Herr Ingendoh bedankt sich bei allen beteiligten Stellen und lobt die Beteiligung von externen Stellen. Er sieht hierdurch eine Sachverstandssteigerung und freut sich, dass vieles Umgesetzt wird.

 

Herr Jehn unterteilt den Bevölkerungsschutz in zwei Bereiche. Der erste Bereich ist der Zivilschutz. Hier sollen kriegerische Auseinandersetzungen vermieden und Vorbereitungen auf entsprechende Situationen getroffen werden. Dieser ist lt. Grundgesetz eine Aufgabe des Bundes. Deshalb werden diese Aufgaben nicht primär im Katastrophenschutzbedarfsplan aufgeführt. Der zweite Bereich ist der Katastrophenschutz. Dieser ist Aufgabe der Katastrophenschutzbehörden der Länder. Diese delegierten diese Aufgabe auf die unteren Katastrophenschutzbehörden der Kommunen.

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Beschluss

Der Umweltausschuss berät die Drucksache B/17/6618 ohne Votum.

 

Zwischen den Tagesordnungspunkten Ö1 und Ö2 bittet Herr Jehn um das Wort.

 

Herr Jehn gibt an, dass Herr Ohletz, der ehemaliger Leiter der städtischen Ordnungsbehörde in den Ruhestand getreten ist und stell dem Umweltausschuss seinen Nachfolger Herrn Bodo Nößler vor. Dieser nimmt seine neuen Aufgaben als Leiter der Ordnungsbehörde seit dem 01.05.2025 wahr.

 

Herr Nößler stellt sich vor, gibt einen kurzen Überblick über seinen Werdegang innerhalb der Stadt Oberhausen und freut sich auf die Herausforderungen, die seine neue Stelle ihm bieten kann.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?SILFDNR=1000744&TOLFDNR=1011154&selfaction=print