23.06.2025 - 4 Mündlicher Bericht des Stadtkämmerers zum Altsc...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Herr Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer Tsalastras erläutert anhand einer Präsentation die Regelungen des Altschuldenentlastungsgesetzes, das am 9. bzw. 10 Juli im Landtag verabschiedet werden soll. In diesem Zusammenhang stellt er die hohe Verschuldung sowohl bei Investitionskrediten als auch bei den Kassenkrediten dar. Dies führt zu einer entsprechend hohen Pro-Kopf Verschuldung und zu hohen Zinsaufwendungen mit der Folge eines negativen Eigenkapitals. Anschließend stellt er die aktuelle haushaltsrechtliche Lage sowie die rechtliche Lage und Verfahrensabläufe zum Altschuldenentlastungsgesetz dar. Das Land soll demnach ungefähr 1,2 Mrd. EUR der Altschulden übernehmen, was ca. 80% der Oberhausener Kassenkredite entspricht. Es ist unter anderem ein entsprechender Beschluss des Rates der Stadt Oberhausen zum Antrag auf Teilnahme am Verfahren der Altschuldenentlasten geplant. Im Anschluss erläutert Herr Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer Tsalastras die Auswirkungen der Schuldenentlastung auf den Haushalt. So ist beispielsweise 2028 ein um 3 Jahre früherer Haushaltsausgleich und ein positives Eigenkapital ab dem Jahr 2034 zu erwarten. Die Haushaltskonsolidierung bleibt notwendig. Nachhaltigkeitsziele sollen für die nächsten Haushalte umgesetzt werden. Es ist auch geplant ein Zukunftskonzept für die Entwicklung des Haushaltes zu erstellen, was sowohl eine Nachhaltigkeitsstrategie als auch eine Finanzstrategie enthält.

 

Die Präsentation wird der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

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Anlagen