23.06.2025 - 5 Tätigkeitsbericht der Stabsstelle Compliance

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Herr Stadtv. Brodrick lobt die umfangreiche Arbeit der Antikorruptionsbeauftragten und bedankt sich ausdrücklich für das Geleistete.

 

Im Hinblick auf die interne Meldestelle für Hinweisgebende stellt Herr Stadtv. Gadde die Frage, wie viele Meldungen bzw. Hinweise bisher eingegangen sind.

 

Herr Thönissen erläutert, dass keine Meldungen über die offiziellen Meldekanäle eingegangen sind. Allerdings ist bei diversen Gelegenheiten, beispielsweise in Sensibilisierungsschulungen oder der Personalversammlung, die Beratung durch die Meldestellenbeauftragten in Anspruch genommen worden, welche jedoch nicht in konkrete Meldungen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz gemündet sind. Konkret konnte darüber hinaus, aufgrund mangelnder Zuständigkeit der internen Meldestelle, an externe Meldestellen verwiesen werden.

 

Nach dem Austausch der Wortbeiträge nimmt der Rechnungsprüfungsausschuss den Bericht zur Kenntnis.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?SILFDNR=1000601&TOLFDNR=1012215&selfaction=print