18.12.2025 - 5 Überörtliche Prüfung i. S. d. §105 Gemeindeordn...

Beschluss:
ungeändert vorberaten
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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt beschließt die Stellungnahmen (siehe Anlage 2) der Verwaltung gemäß § 105 Abs. 7 GO NRW zum Prüfbericht der gpaNRW.

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Beratung

Herr Stadtv. Brodrick weist auf die umfangreiche Prüfung durch die GPA hin, deren Ergebnisse bereits in den verschiedenen Ausschüssen beraten wurden.

 

Zur Feststellung F 1 auf der Seite 149 des Berichtes der GPA NRW thematisiert er den fehlenden Prioritätenplan für die Sanierung kommunaler Gebäude und fragt an, welche Kosten bis 2045 entstehen werden und ob die kommunalen Finanzmittel ausreichen, diese Bedarfe zu decken.

 

Herr Stadtv. Lütte stellt verschiedene Fragen und bittet unter anderem um eine Erklärung zur E 1 Seite 59/Haushaltssteuerung, da die Stellungnahme der Verwaltung dem Text der Empfehlung entspricht. Was passiert wirklich, gibt es eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung?

 

Zur E 3.2 Seite 93/Mobilitätsmanagement befindet sich die Digitalisierung der Stellungnahme zufolge in der Planung, diesbezüglich bittet er um eine Sachstandsmitteilung.

 

Laut Stellungnahme zu F 4 Seite 119/Informationstechnik werden die Prozesse der Verwaltung mit der Einführung der E-Akte weiter sukzessive digitalisiert. Wann wird dieser Prozess abgeschlossen sein?

 

Zum Thema Kommunales Krisenmanagement gibt es Fragen zu F 5 und E 5 bzw. Seiten 200 und 201. Hier sollten die geplanten Konzepte priorisiert werden. Zu F 6auf Seite 202 bleibt zu klären, bis wann das momentan erarbeitete Konzept fertiggestellt wird.

 

Herr Beigeordneter Jehn beantwortet die zuvor gestellten Fragen. Demnach wurde bereits durch den Rat der Stadt der Auftrag erteilt, den Sanierungsstau in Schulen und Kitas aufzulösen. Die Ermittlung der Instandhaltungsbedarfe soll im Rahmen von Begehungen erfolgen; entsprechende Ausschreibungen für eine externe Begleitung sind eingeleitet, da die vorhandenen personellen Ressourcen hierfür nicht ausreichen. Bereits jetzt ist abzusehen, dass der Umfang der Sanierung so erheblich sein wird, dass er die Finanzkraft der Stadt Oberhausen deutlich überschreiten wird. Momentan sind im Bildungsbereich Hochbau-Projekte in einer Größenordnung von rund 0,5 Milliarden EUR projektiert. Zur Analyse der Verbrauchskennzahlen wurde bereits ein Förderantrag gestellt, um drei Stellen im Energiemanagement – energetische Sanierung – einrichten zu können.

 

Zur Digitalisierung verweist Herr Beigeordneter Jehn auf die Umstellung auf SAP S4/HANA. Die Umstellung des Modul HR läuft bereits und sollte im 1. Halbjahr 2026 abgeschlossen sein. Der Abschluss des Gesamtprojekts kann zurzeit noch nicht seriös abgeschätzt werden.

 

Zur Einführung der E-Akte verweist er auf den kontinuierlichen Ausbau der Nutzung. So sind aktuell ca. 800.000 Einzeldokumente elektronisch verfügbar.

 

Zum Konzept Krisenmanagement erläutert Herr Beigeordneter Jehn, dass die Stadt Oberhausen in den letzten Jahren mit verschiedenen Krisen konfrontiert wurde, die erfolgreich bewältigt werden konnten. Unter anderem auf Grundlage der dabei gewonnenen Erfahrungen wird nun ein Konzept zur strukturierten Krisenbewältigung erarbeitet.

 

Bezogen auf die städtischen Gebäude ergänzt Herr Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer Tsalastras, dass die Förderanträge auch zu entsprechenden Einsparungen bei den Energiekosten führen werden. Hierzu wird in Zusammenarbeit mit der EVO ein umfassender Prozess erarbeitet. Seitens des Kämmerers wird eine zügige Fertigstellung angestrebt, diese ist jedoch realistisch nicht kurzfristig umsetzbar. Im Rahmen des HSK wäre ein Zeitraum von 2 Jahren wünschenswert, sofern sich dies realisieren lässt.

 

Bezüglich der notwendigen Wirtschaftlichkeitsberechnungen wird bis zu den Sommerferien gemeinsam mit der WBO und der SBO ein Konzept erstellt. Hierin ist unter anderem ein Schwellenwert festzulegen, ab dem eine Wirtschaftlichkeitsberechnung verpflichtend durchzuführen ist, da diese aufgrund der entstehenden Kosten nicht in allen Fällen zweckmäßig ist.

 

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, stellt der Vorsitzende Herr Stadtv. Lange fest, dass der Rechnungsprüfungsausschuss die Beschlussvorlage mit der Drucksachen-Nr. B/18/0110 einstimmig positiv vorberaten hat.

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Beschluss

Der Rechnungsprüfungsausschuss berät die Drucksache einstimmig zustimmend vor.

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Anlagen zur Vorlage