17.12.2025 - 2 Verpflichtung und Einführung der sachkundigen...

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Beratung

Der Vorsitzende verpflichtet die sachkundigen Bürger*innen Frau Dubbert, Frau Schmidt und Herrn Drozda gemäß § 58 Abs. 3 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW), ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten.