Der Vorsitzende verpflichtet die sachkundigen Bürger*innen Frau Dubbert, Frau Schmidt und Herrn Drozda gemäß § 58 Abs. 3 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW), ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten.