15.12.2025 - 22 Errichtung des dreijährigen Teilzeit-Bildungsga...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

OB Berg teilt mit, dass die Drucksache im Schulausschuss einstimmig zustimmend vorberaten wurde.

 

Es ergehen keine Wortbeiträge.

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Beschluss

Der Rat der Stadt – mit Beteiligung des Oberbürgermeisters – fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

Der Rat der Stadt beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz (SchulG) die Errichtung des Teilzeit-Bildungsgangs „Fachpraktiker/-in für KFZ-Mechatroniker“ gemäß Anlage A 1.1 APO in Verbindung mit § 66 BBiG/§42r HwO am Hans-Sachs-Berufskolleg, Am Förderturm 5, 46049 Oberhausen, Schulnummer 191309 rückwirkend zum Schuljahr 2025/2026 (01.08.2025). Der dreijährige Teilzeit-Bildungsgang soll einzügig errichtet werden.