15.12.2025 - 29 Strategie- und Maßnahmenbeschluss zur Sicherung...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

OB Berg teilt mit, dass die Anhörung in der Bezirksvertretung Sterkrade zu der Drucksache vollzogen wurde. Darüber hinaus wurde die Drucksache im Stadtplanungs- und Umweltausschuss einstimmig zustimmend vorberaten.

 

Es folgen keine Wortbeiträge.

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Beschluss

Der Rat der Stadt – mit Beteiligung des Oberbürgermeisters – fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

 

  1. Der Rat der Stadt beschließt die in der Anlage beigefügte Erhaltungssatzung nach § 172 Abs. 1 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) für den Bereich der ehemaligen Arbeitersiedlung Dunkelschlag zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt.

Gesetzliche Grundlage:  § 172 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20.12.2023 (BGBl. I Nr. 394)

  1. Der Rat der Stadt beschließt die Aufstellung einer Denkmalbereichssatzung im Sinne des § 2 Abs. 3 DSchG NRW für den Erhaltungsbereich nach Beschlusspunkt 1 der ehemaligen Arbeitersiedlung Dunkelschlag zur Unterschutzstellung einer Mehrheit von baulichen Anlagen einschließlich der mit ihnen verbundenen Straßen und Plätze sowie Grünanlagen, Frei- und Wasserflächen.

Gesetzliche Grundlage:  § 10 Nordrhein-westfälisches Denkmalschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 06.05.2022 (GV. NRW. S. 662)

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?SILFDNR=1000479&TOLFDNR=1015798&selfaction=print