15.12.2025 - 23 Beteiligung der Stadt Oberhausen am Projektaufr...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

OB Berg teilt mit, dass die Drucksache im Sportausschuss einstimmig zustimmend vorberaten wurde.

 

Es ergehen keine weiteren Wortbeiträge.

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Beschluss

Der Rat der Stadt – mit Beteiligung des Oberbürgermeisters – fasst einstimmig folgende Beschlüsse:

 

 

  1. Der Rat der Stadt verzichtet hinsichtlich dieser Drucksache gemäß § 1 Abs. 7 der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates und für die Oberbürgermeisterin/ den Oberbürgermeister der Stadt Oberhausen auf die Vorberatung durch den Haupt- und Finanzausschuss. 
     
  2. Der Rat der Stadt beschließt, mit dem Projekt „Ersatzneubau einer Einfachturnhalle inklusive Funktions- und Vereinsräumlichkeiten an der Sportanlage Kuhle, Alt-Oberhausen, am Förderprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten (SKS)“ teilzunehmen. Der von der Stadt Oberhausen zu tragende Eigenanteil beträgt bei geschätzten Gesamtkosten in Höhe von 12.168.576,00 Euro und unter der Voraussetzung der Gewährung des maximalen Förderbetrages in Höhe von 8,0 Mio. Euro durch den Fördergeber 4.168.576,00 Euro.

    Eine Umsetzung erfolgt ausschließlich unter dem Vorbehalt einer Berücksichtigung der Maßnahme im Förderprogramm SKS und einer entsprechenden Haushaltsgenehmigung durch die Aufsichtsbehörde.

    Finanzielle Mittel sind im Haushaltsjahr 2026 wie folgt eingeplant:

Finanzstelle 251008010300720 - Sportanlage Kuhle

Finanzposition 681000 - Investitionszuweisungen vom Bund - 70.400,00 Euro

Finanzposition 785101 - Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen Ingenieurleistungen - 88.000,00 Euro

 

  1. Der Rat der Stadt beschließt, mit dem Projekt „Neubau einer Dreifachsporthalle an der Sportanlage Buschhausen, Oberhausen-Sterkrade, am Förderprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten (SKS)“ teilzunehmen. Der von der Stadt Oberhausen zu tragende Eigenanteil beträgt bei geschätzten Gesamtkosten in Höhe von 17.952.120,00 Euro und unter der Voraussetzung der Gewährung des maximalen Förderbetrages in Höhe von 8,0 Mio. Euro durch den Fördergeber 9.952.120,00 Euro.

 

Eine Umsetzung erfolgt ausschließlich unter dem Vorbehalt einer Berücksichtigung der Maßnahme im Förderprogramm SKS und einer entsprechenden Haushaltsgenehmigung durch die Aufsichtsbehörde.

Finanzielle Mittel sind im Haushaltsjahr 2026 wie folgt eingeplant:

Finanzstelle 252008010300710 - Sportanlage Buschhausen

Finanzposition 681000 - Investitionszuweisungen vom Bund - 0 Euro

Finanzposition 785101 - Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen Ingenieurleistungen - 1.250.000 Euro

 

 

  1. Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, am Interessenbekundungsverfahren durch Erstellen und Einreichen der Projektskizzen teilzunehmen.

 

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Anlagen zur Vorlage