15.12.2025 - 20 Einrichtung von Teilstandorten an der Theodor-H...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

OB Berg teilt mit, dass die Drucksache im Schulausschuss einstimmig zustimmend sowie im Haupt- und Finanzausschuss ohne Votum vorberaten wurde.

 

Es folgen keine weiteren Wortbeiträge.

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Beschluss

Der Rat der Stadt – mit Beteiligung des Oberbürgermeisters – fasst einstimmig folgende Beschlüsse:

 

1. Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt gem. § 81 Abs. 2 i. V. m. § 83 Abs. 6, 7 SchulG NRW, dass der Theodor-Heuss-Realschule, Tackenbergstr. 139, 46119 Oberhausen (Schulnr. 159177) rückwirkend ab dem 01.08.2024 der folgende Standort als dauerhafter Teilstandort zugewiesen wird: Drosselstr. 5-11, 46119 Oberhausen.
 
2. Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt, den folgenden Punkt 8. des durch den Antrag A/17/7122-01 geänderten Beschlusses der Vorlage B/17/7052 vom 29.09.2025 aufzuheben:
„Der Rat beschließt gem. § 81 Abs. 2 i.V.m. § 83 Abs. 6, 7 SchulG NRW, die Schillerschule, städtische Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung, Arminstraße 2a, 46117 Oberhausen (Schulnr.: 185309), rückwirkend ab dem 01.08.2024 vorläufig an 3 Standorten zu führen:
1. Hauptstandort Arminstraße 2a, 46117 Oberhausen
2. Teilstandort Hasenstraße 10, 46119 Oberhausen
3. Teilstandort Lindnerstraße 220, 46149 Oberhausen
Der Rat beauftragt die Verwaltung zudem, ausreichende Kapazitäten für die Schule bereitzustellen und entsprechende Planungen vorzunehmen (Erweiterungsbau, Raumzellen).
Ferner wird die Verwaltung beauftragt, den Schulumbau so zu konzipieren und umzusetzen, dass der Unterricht zukünftig auf höchstens zwei Standorte konzentriert werden kann.“


3. Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt gem. § 81 Abs. 2 i. V. m. § 83 Abs. 6, 7 SchulG NRW, dass der Schillerschule, städtische Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung mit dem Hauptstandort Arminstraße 2a, 46117 Oberhausen (Schulnr.: 185309), rückwirkend ab dem 01.08.2024 die Standorte Hasenstr. 10, 46119 Oberhausen und Lindnerstraße 220, 46149 Oberhausen, als Teilstandorte zugeordnet werden.

Der neue Teilstandort Lindnerstraße 220, 46149 Oberhausen wird befristet fortgeführt, bis ein entsprechender Ausbau der Schillerschule erfolgt ist.

Der Rat beauftragt die Verwaltung, ausreichende Kapazitäten für die Schule bereitzustellen und entsprechende Planungen vorzunehmen (Erweiterungsbau, Raumzellen).

Ferner wird die Verwaltung beauftragt, den Schulumbau so zu konzipieren und umzusetzen, dass der Unterricht zukünftig auf höchstens zwei Standorte konzentriert werden kann.