11.12.2025 - 5.1 Einrichtung von Teilstandorten an der Theodor-H...

Beschluss:
ungeändert vorberaten
Reduzieren

Beschlussvorschlag

1. Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt gem. § 81 Abs. 2 i. V. m. § 83 Abs. 6, 7 SchulG NRW, dass der Theodor-Heuss-Realschule, Tackenbergstr. 139, 46119 Oberhausen (Schulnr. 159177) rückwirkend ab dem 01.08.2024 der folgende Standort als dauerhafter Teilstandort zugewiesen wird: Drosselstr. 5-11, 46119 Oberhausen.
 
2. Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt, den folgenden Punkt 8. von dem durch den Antrag A/17/7122-01 geänderten Beschluss der Vorlage B/17/7052 vom 29.09.2025 aufzuheben:
„Der Rat beschließt gem. § 81 Abs. 2 i.V.m. § 83 Abs. 6, 7 SchulG NRW, die Schillerschule, städtische Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung, Arminstraße 2a, 46117 Oberhausen (Schulnr.: 185309), rückwirkend ab dem 01.08.2024 vorläufig an 3 Standorten zu führen:
1. Hauptstandort Arminstraße 2a, 46117 Oberhausen
2. Teilstandort Hasenstraße 10, 46119 Oberhausen
3. Teilstandort Lindnerstraße 220, 46149 Oberhausen
Der Rat beauftragt die Verwaltung zudem, ausreichende Kapazitäten für die Schule bereitzustellen und entsprechende Planungen vorzunehmen (Erweiterungsbau, Raumzellen).
Ferner wird die Verwaltung beauftragt, den Schulumbau so zu konzipieren und umzusetzen, dass der Unterricht zukünftig auf höchstens zwei Standorte konzentriert werden kann.“


3. Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt gem. § 81 Abs. 2 i. V. m. § 83 Abs. 6, 7 SchulG NRW, dass der Schillerschule, städtische Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung mit dem Hauptstandort Arminstraße 2a, 46117 Oberhausen (Schulnr.: 185309), rückwirkend ab dem 01.08.2024 die Standorte Hasenstr. 10, 46119 Oberhausen und Lindnerstraße 220, 46149 Oberhausen, als Teilstandorte zugeordnet werden. Der neue Teilstandort Lindnerstraße 220, 46149 Oberhausen wird befristet fortgeführt, bis ein entsprechender Ausbau der Schillerschule erfolgt ist. Der Rat beauftragt die Verwaltung, ausreichende Kapazitäten für die Schule bereitzustellen und entsprechende Planungen vorzunehmen (Erweiterungsbau, Raumzellen). Ferner wird die Verwaltung beauftragt, den Schulumbau so zu konzipieren und umzusetzen, dass der Unterricht zukünftig auf höchstens zwei Standorte konzentriert werden kann.

 

Reduzieren

Beratung

Herr Schmidt (Beigeordneter) berichtet, dass in der Ratssitzung Ende September 2025 eine geänderte Formulierung (keine veränderten Inhalte) für die Genehmigung der drei Standorte der Schillerschule beschlossen wurde. Die ursprüngliche Formulierung war vorabgestimmt mit der genehmigenden Behörde. Die geänderte Formulierung ist nun so nicht genehmigungsfähig durch die Bezirksregierung Düsseldorf und muss daher erneut angepasst werden. Die Kernaussage, die Schillerschule perspektivisch max. an 2 Standorten zu konzentrieren, bleibt aber erhalten.  

 

Frau Opitz (Grüne X Partei) bedankt sich für die Bemühungen um zwei Teilstandorte. 

 

Frau Horn (SPD) spricht sich dafür aus, dass die Schillerschule perspektivisch nur noch an einem Standort vertreten sein sollte, da mehrere Teilstandorte eine hohe Belastung für alle Betroffenen bedeuten. 

 

Herr Schmidt (Beigeordneter) führt weiter aus, dass die Theodor-Heuss-Realschule auch Räumlichkeiten auf der gegenüberliegenden Straßenseite der Schule nutzt (Drosselstraße). Die angepasste Formulierung in der Vorlage legt dar, dass dieser zweite Standort nun auch formal ein Teilstandort ist.

Reduzieren

Beschluss

Der Schulausschuss berät die Drucksache einstimmig zustimmend vor.

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?SILFDNR=1000478&TOLFDNR=1015438&selfaction=print